Bekanntmachungen
Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 08. März 2026, fanden von 8 bis 18 Uhr die Wahlen zum ersten Bürgermeister, zum Landrat, zum Stadtrat und zum Kreistag statt. Alle Informationen zu dieser Wahl finden Sie hier oder auch auf der Informationsseite des Landratsamtes.
Die Auszählung zog sich in den Montag hinein.
Die Ergebnisse der Wahlen finden Sie hier hier:
Über die Feststellung des Wahlergebnisses (Wahl zum Bürgermeister, Wahl zum Stadtrat) beschloss der Wahlausschuss in seiner Sitzung am Montag, den 09.03., um 18.30 Uhr in öffentlicher Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses.
Hier finden Sie die Bekanntmachung über die Feststellung des Ergebnisse zur Bürgermeisterwahl und hier zur Wahl zum Stadtrat.
Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) vom 23.09.2025
Bekanntmachung für Kartierarbeiten zum Brenner-Nordzulauf
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unter den Alpen entsteht eines der wichtigsten Verkehrsprojekte Europas: der Brenner-Basistunnel.
Als längster Eisenbahntunnel der Welt ermöglicht er ab 2032 eine spürbare Verkehrsverlagerung
von der Straße auf die Schiene. Die nördliche Zulaufstrecke zwischen München
und Innsbruck ist ein wesentlicher Teil dieses europäischen Zukunftsvorhabens. Der wachsende
Verkehr erfordert den Aus- und Neubau von Schienenwegen. Die DB InfraGO AG hat
den Auftrag erhalten, für den Brenner-Nordzulauf zwischen München-Trudering und Kiefersfelden
(Grenze D/A) eine Neubaustrecke zu planen.
Ab 1. Quartal 2026 bis voraussichtlich 2028 werden Umweltkartierungen im Gemeindebereich
Ebersberg erfolgen. Für die Berücksichtigung des Artenschutzes sowie von Naturschutzaspekten
in den Genehmigungsverfahren sind detaillierte Bestandserfassungen der Tier- und
Pflanzenarten sowie der Gewässer und Geländestrukturen erforderlich. Die Kartierungen dienen
dazu, Aufschluss über relevante Aspekte des Artenschutzes, des Naturschutzes und der
Oberflächengewässer zu erhalten.
Die Kartierungen der DB InfraGO AG erfolgen in dem in der beiliegenden Karte gekennzeichneten
Bereich je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen, wobei jedoch nicht alle
Grundstücke in diesem Bereich betreten werden müssen. Die Grundstücke – aufgeführt in der
Liste der Flurstücke – werden bei Bedarf und i.d.R. nur kurzzeitig betreten. Dabei entstehen
im Regelfall keine Schäden. Die Mitarbeitenden sind meist zu Fuß unterwegs. Sollten trotz
aller Vorsicht dennoch Schäden an Nutzungsflächen, Zufahrtswegen oder sonstigen Einrichtungen
des Grundstücks entstehen, so leistet die DB InfraGO AG Schadensersatz. Die Erhebungen
vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen zu erreichen,
werden öffentliche, private und land- bzw. forstwirtschaftliche Wege genutzt.
Biotoptypen, Flora und Oberflächengewässer
Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“), eine Biotoptypenkartierung
und die Erfassung der Flora wird durch Begehungen und Inaugenscheinnahme
festgestellt. Daneben findet eine Erfassung von Oberflächengewässern und Quellen statt.
Tierwelt
Kartierungen von Säugetieren, Amphibien, Reptilien, Insekten, Krebsen, Muscheln, Schnecken,
Fischen und Vögeln: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen die
verschiedenen Arten erfasst. Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten Hilfsmittel eingesetzt
(z. B. Reusen für den Nachweis von Amphibien, Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien,
Niströhren für Haselmäuse).
Die vor Ort tätigen Kartierer sind im Auftrag der DB InfraGO unterwegs und können sich durch
ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Mit dieser Meldung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer:innen und
Nutzungsberechtigten die Kartierarbeiten bekannt gemacht. Wenn Sie Eigentümer von Flächen
sind, die in der beigefügten Flurstücksliste aufgeführt sind, informieren Sie gerne auch
Ihre Pächter über bevorstehende Kartierungen. Die Berechtigung zur Durchführung dieser
Vorarbeiten ergibt sich aus §17 AEG.
Die DB InfraGO AG bedankt sich vorab bei allen Eigentümer:innen und sonstigen Nutzungsberechtigten
für Ihr Verständnis.
Für Fragen steht das Projektteam unter info(at)brennernordzulauf.eu zur Verfügung.
Ausschreibungen/Vergaben
Baulandverkauf Hörmannsdorf-Nord
Der Verkauf von 4 Parzellen, 2 Doppelhaushälften und 2 Einzelhäuser, im Baugebiet Hörmannsdorf-Nord läuft. Es kann ein Kaufangebot abgegeben werden. Das Angebot muss mindestens 1.050 € pro Quadratmeter unerschlossenes Baugebiet sein.
Hier finden Sie Unterlagen/Informationen über das Baugebiet und die Grundstücke zum Anschauen und/oder zum Herunterladen:
Bebauungsplan:
Gesamtplan, Begründung, Lageplan
Nahwärmeleitungsplan
Lageplan - Parzellennummern
Grundstückskosten (mind.) Erwerb mit Erschließung
Für evtl. Rückfragen zum Verkauf bitte an Herrn Ipsen unter E-Mail , Telefon 08092-825555 oder Fax 08092-82559055 wenden.
Fragen zum Baurecht bitte an Herrn Stöhr unter E-Mail , Telefon 08092-825536 oder Fax 08092-82559036 und
Fragen zum Beitragsrecht an Herrn Gibis unter E-Mail , Telefon 08092-825543 oder Fax 08092-82559043 richten.
Antragsverfahren
Für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist es im Interesse eines zügigen Genehmigungsverfahrens erforderlich, bestimmte Unterlagen bzw. Nachweise einzureichen.
Die erforderlichen Unterlagen/Nachweise finden Sie hier.
Hier finden Sie jeweils ein Muster für einen Bewässerungs- und einen Entwässerungsplan
Informationen zum Kanalanschluss finden Sie hier.
Informationen zur Berechnung der Herstellungsbeiträge
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Erhebung für Wasser- und Kanalherstellungsbeiträge.
Wir möchten Sie über die Beiträge und deren Berechnungsregeln informieren, damit Sie unsere Beitragsforderung in Ihre Baukostenplanung mit einbeziehen können.
Antrag auf Zuteilung einer neuen Hausnummer oder einer Hausnummernänderung
Kontakt
Geschäftsleiter
Erik Ipsen, Zi. 30
Telefon: 08092/8255-55
Fax: 08092/8255-9055
E-Mail: e.ipsen(at)ebersberg.de
Bürgerbüro
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