Bekanntmachungen
Bekanntmachung der amtlichen Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss des Landkreises Ebersberg für die Stadt Ebersberg; Stichtag 01.01.2026
BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse vom 05.04.2005 (GVBI S. 88, BayRS 2130-2-B), die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24.05.2022 (GVBl. S. 246) geändert worden ist.
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 wurden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Ebersberg ermittelt.
Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach § 196 Abs. 1 BauGB, i. V. m. § 12 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) ermittelt.
Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gem. § 195 Abs. 1 BauGB geführte Kaufpreissammlung.
Die Ermittlung der amtlichen Bodenwerte durch den Gutachterausschuss des Landkreises Ebersberg für die Stadt Ebersberg zum 01.01.2026 liegt im Rathaus Ebersberg in der Zeit vom
15.06.2026 bis einschl. 16.07.2026
bei der Stadt Ebersberg, Marienplatz 1, 85560 Ebersberg, im Haupteingangsbereich des Rathauses (Eingang Marienplatz) sowie im Zimmer-Nr. 33 während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus. Jedermann hat das Recht während der öffentlichen Auslegung Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 2 Satz 3 BayGaV). (Ansprechpartner: Frau Scholz, Zi. 32/33 – Tel. 08092/8255-38). Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch (Tel. 08092/8255-38) vereinbart werden.
Auf das Recht, auch außerhalb der Auslegungsfrist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Ebersberg Auskunft über diese Richtwerte verlangen zu können, wird gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB hingewiesen. Hierzu wird auf das Portal www.boris-bayern.de, den BayernAtlas (www.geoportal.bayern.de/bayernatlas) oder an die Geschäftsstelle des Gutachterausschussses im Bereich des Landkreises Ebersberg (Gutachterausschuss(at)lra-ebe.de) verwiesen. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises (www.lra-ebe.de) erhältlich.
Urheberrechtshinweis:
Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Danach steht dem Gutachterausschuss für den Landkreis Ebersberg das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
Abschriften einzelner Daten – während der Dauer der Auslegung – sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch möglich. Nicht zum privaten Gebrauch zählen die Verwendung für gewerbliche oder öffentliche Zwecke oder zum sonstigen Gebrauch wie z. B. die eigene Verwendung durch juristische Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Angehörige freier Berufe.
Die Herausnahme von Daten während der Auslegung der Bodenrichtwerte erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft. Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender.
Rechtsverbindlich sind ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte bzw. für das Internetportal Boris-Bayern erhaltene Auskünfte.
Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) vom 23.09.2025
Bekanntmachung für Kartierarbeiten zum Brenner-Nordzulauf
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unter den Alpen entsteht eines der wichtigsten Verkehrsprojekte Europas: der Brenner-Basistunnel.
Als längster Eisenbahntunnel der Welt ermöglicht er ab 2032 eine spürbare Verkehrsverlagerung
von der Straße auf die Schiene. Die nördliche Zulaufstrecke zwischen München
und Innsbruck ist ein wesentlicher Teil dieses europäischen Zukunftsvorhabens. Der wachsende
Verkehr erfordert den Aus- und Neubau von Schienenwegen. Die DB InfraGO AG hat
den Auftrag erhalten, für den Brenner-Nordzulauf zwischen München-Trudering und Kiefersfelden
(Grenze D/A) eine Neubaustrecke zu planen.
Ab 1. Quartal 2026 bis voraussichtlich 2028 werden Umweltkartierungen im Gemeindebereich
Ebersberg erfolgen. Für die Berücksichtigung des Artenschutzes sowie von Naturschutzaspekten
in den Genehmigungsverfahren sind detaillierte Bestandserfassungen der Tier- und
Pflanzenarten sowie der Gewässer und Geländestrukturen erforderlich. Die Kartierungen dienen
dazu, Aufschluss über relevante Aspekte des Artenschutzes, des Naturschutzes und der
Oberflächengewässer zu erhalten.
Die Kartierungen der DB InfraGO AG erfolgen in dem in der beiliegenden Karte gekennzeichneten
Bereich je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen, wobei jedoch nicht alle
Grundstücke in diesem Bereich betreten werden müssen. Die Grundstücke – aufgeführt in der
Liste der Flurstücke – werden bei Bedarf und i.d.R. nur kurzzeitig betreten. Dabei entstehen
im Regelfall keine Schäden. Die Mitarbeitenden sind meist zu Fuß unterwegs. Sollten trotz
aller Vorsicht dennoch Schäden an Nutzungsflächen, Zufahrtswegen oder sonstigen Einrichtungen
des Grundstücks entstehen, so leistet die DB InfraGO AG Schadensersatz. Die Erhebungen
vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen zu erreichen,
werden öffentliche, private und land- bzw. forstwirtschaftliche Wege genutzt.
Biotoptypen, Flora und Oberflächengewässer
Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“), eine Biotoptypenkartierung
und die Erfassung der Flora wird durch Begehungen und Inaugenscheinnahme
festgestellt. Daneben findet eine Erfassung von Oberflächengewässern und Quellen statt.
Tierwelt
Kartierungen von Säugetieren, Amphibien, Reptilien, Insekten, Krebsen, Muscheln, Schnecken,
Fischen und Vögeln: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen die
verschiedenen Arten erfasst. Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten Hilfsmittel eingesetzt
(z. B. Reusen für den Nachweis von Amphibien, Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien,
Niströhren für Haselmäuse).
Die vor Ort tätigen Kartierer sind im Auftrag der DB InfraGO unterwegs und können sich durch
ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Mit dieser Meldung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer:innen und
Nutzungsberechtigten die Kartierarbeiten bekannt gemacht. Wenn Sie Eigentümer von Flächen
sind, die in der beigefügten Flurstücksliste aufgeführt sind, informieren Sie gerne auch
Ihre Pächter über bevorstehende Kartierungen. Die Berechtigung zur Durchführung dieser
Vorarbeiten ergibt sich aus §17 AEG.
Die DB InfraGO AG bedankt sich vorab bei allen Eigentümer:innen und sonstigen Nutzungsberechtigten
für Ihr Verständnis.
Für Fragen steht das Projektteam unter info(at)brennernordzulauf.eu zur Verfügung.
Ausschreibungen/Vergaben
Baulandverkauf Hörmannsdorf-Nord
Der Verkauf von 4 Parzellen, 2 Doppelhaushälften und 2 Einzelhäuser, im Baugebiet Hörmannsdorf-Nord läuft. Es kann ein Kaufangebot abgegeben werden. Das Angebot muss mindestens 1.050 € pro Quadratmeter unerschlossenes Baugebiet sein.
Hier finden Sie Unterlagen/Informationen über das Baugebiet und die Grundstücke zum Anschauen und/oder zum Herunterladen:
Bebauungsplan:
Gesamtplan, Begründung, Lageplan
Nahwärmeleitungsplan
Lageplan - Parzellennummern
Grundstückskosten (mind.) Erwerb mit Erschließung
Für evtl. Rückfragen zum Verkauf bitte an Herrn Ipsen unter E-Mail , Telefon 08092-825555 oder Fax 08092-82559055 wenden.
Fragen zum Baurecht bitte an Herrn Stöhr unter E-Mail , Telefon 08092-825536 oder Fax 08092-82559036 und
Fragen zum Beitragsrecht an Herrn Gibis unter E-Mail , Telefon 08092-825543 oder Fax 08092-82559043 richten.
Antragsverfahren
Für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist es im Interesse eines zügigen Genehmigungsverfahrens erforderlich, bestimmte Unterlagen bzw. Nachweise einzureichen.
Die erforderlichen Unterlagen/Nachweise finden Sie hier.
Hier finden Sie jeweils ein Muster für einen Bewässerungs- und einen Entwässerungsplan
Informationen zum Kanalanschluss finden Sie hier.
Informationen zur Berechnung der Herstellungsbeiträge
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Erhebung für Wasser- und Kanalherstellungsbeiträge.
Wir möchten Sie über die Beiträge und deren Berechnungsregeln informieren, damit Sie unsere Beitragsforderung in Ihre Baukostenplanung mit einbeziehen können.
Antrag auf Zuteilung einer neuen Hausnummer oder einer Hausnummernänderung
Kontakt
Geschäftsleiter
Erik Ipsen, Zi. 30
Telefon: 08092/8255-55
Fax: 08092/8255-9055
E-Mail: e.ipsen(at)ebersberg.de
Bürgerbüro
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