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Stadtjugendpflege

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Jugendpflege

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Als eine der ersten Gemeinden im Landkreis schuf die Stadt Ebersberg bereits 1979 eine Stelle für die gemeindliche Jugendpflege. 

Seit dieser Zeit übernimmt die Stadtjugendpflege planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten im Gesamtfeld der Jugendarbeit und ist somit zentrale, fachliche Anlaufstelle für Fragen und Aufgaben der Jugendarbeit in der Stadt.

Grundsatzziele

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• Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in der Stadt entsprechend der Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, besonders §11 und §12 

• Vernetzung und Koordination der Jugendarbeit im Stadtgebiet 

• Unterstützung, Förderung und Beratung der Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit 

• Information und Beratung der politischen Gremien und der Stadtverwaltung

• Sicherstellung bedarfsorientierter Bildungs- und Freizeitangebote für Jugendliche in der Stadt

 

 

Kinder- und Jugendhilfegesetz

Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/

Das Angebot des Kreisjugendamtes finden Sie hier:

Kreisjugendamt Ebersberg: https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/

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Christian Zeisel

Stadtjugendpflege
Amt für Familie, Jugend und Kultur
Abteilung Soziale Arbeit

Zi., 23
Tel.: 08092 / 8255-65
E-Mail: c.zeisel@ebersberg.de

Bürgerbüro

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Für die Themen

Bildung, Familie & Soziales

Nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeit links.
Bei allen anderen Anliegen versuchen wir Ihnen im Bürgerbüro zu helfen.

Kontakt Bürgerbüro