Stadtjugendpflege
Jugendpflege
Als eine der ersten Gemeinden im Landkreis schuf die Stadt Ebersberg bereits 1979 eine Stelle für die gemeindliche Jugendpflege.
Seit dieser Zeit übernimmt die Stadtjugendpflege planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten im Gesamtfeld der Jugendarbeit und ist somit zentrale, fachliche Anlaufstelle für Fragen und Aufgaben der Jugendarbeit in der Stadt.
Grundsatzziele
• Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in der Stadt entsprechend der Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, besonders §11 und §12
• Vernetzung und Koordination der Jugendarbeit im Stadtgebiet
• Unterstützung, Förderung und Beratung der Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit
• Information und Beratung der politischen Gremien und der Stadtverwaltung
• Sicherstellung bedarfsorientierter Bildungs- und Freizeitangebote für Jugendliche in der Stadt
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/
Das Angebot des Kreisjugendamtes finden Sie hier:
Kreisjugendamt Ebersberg: https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/
Kontakt
Christian Zeisel
Stadtjugendpflege
Amt für Familie, Jugend und Kultur
Abteilung Soziale Arbeit
Zi., 23
Tel.: 08092 / 8255-65
E-Mail: c.zeisel@ebersberg.de
Bürgerbüro
Für die Themen
Bildung, Familie & Soziales
Nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeit links.
Bei allen anderen Anliegen versuchen wir Ihnen im Bürgerbüro zu helfen.