Sozialbehörden
Sozialhilfe
Wer kein ausreichendes Einkommen hat, um den notwendigen Lebensunterhalt für sich bzw. seine Familie zu bestreiten, hat Anspruch auf laufende Sozialhilfe. Dies gilt insbesondere für die Grundbedürfnisse Ernährung, Kleidung, Wohnung, und Hausrat. Zuständig ist grundsätzlich das Landratsamt Ebersberg, das auch Auskünfte über Einkommensgrenzen etc. erteilt.
Landratsamt Ebersberg
Sozialhilfeverwaltung
Eichthalstr. 5
Telefon: 08092/8230
lra-ebe.de/Soziales-Gesundheit
Hilfe in Ebersberg
Die Sozialbehörden in der Stadt Ebersberg sind die Sozialhilfeverwaltung, Asyl, Wohnungswesen, Versicherungsamt und Jobcenter.
Welche Leistungen stehen mir zu, wenn ich Hilfe im Alltag benötige? Reicht meine Rente für die Pflege? Wer begleitet mich auf dem Weg zu mehr Teilhabe? Wie und wo stelle ich die richtigen Anträge? Gut zu wissen: Der Bezirk Oberbayern ist mit seinen Beratungsangeboten ganz in Ihrer Nähe da.
Info: https://www.bezirk-oberbayern.de/Service/Service-und-Beratung/Beratung-vor-Ort/
Kontakt
Geschäftsleiter
Erik Ipsen, Zi. 30
Telefon: 08092/8255-55
Fax: 08092/8255-9055
E-Mail: e.ipsen(at)ebersberg.de
Bürgerbüro
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