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Windkraft Ebersberg

Information zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Stadt Ebersberg

Mit dem „Wind-an-Land Gesetz“ hat die Bundesregierung im Jahr 2022 eine tiefgreifende Änderung für den Ausbau der Windenergie in Deutschland auf den Weg gebracht. Die Veränderungen betreffen insbesondere auch Bayern, da die 10H-Regelung den Zubau von Windkraftanlagen hier in den letzten 10 Jahren stark eingeschränkt hat. Die neue Ausgangslage bringt auch eine neue Verantwortung und neue Chancen für die Kommunen mit sich.
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen sollen in den bayerischen Regionen sog. Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Die Kommunen sind von den Regionen angehalten, produktiv am Planungsprozess mitzuwirken. Die Stadt Ebersberg hat daher frühzeitig zu Beginn des Jahres 2022 eine Untersuchung der Flächenpotentiale für eine Windkraftnutzung angestoßen.
Anhand fachlicher Auswahl- und Abstandskriterien wurden im Laufe des letzten Jahres grundsätzlich geeignete Flächen ermittelt, mit denen sich der Stadtrat dann im Dezember 2022 beschäftigt und eine grundlegende Entwicklungsstrategie beschlossen hat. Die festgelegten Flächen sollen einerseits kommunal umgesetzt werden, zum Beispiel wird etwaiges Interesse zur Umsetzung von Windkraftanlagen in den ermittelten Flächen wohlwollend begleitet, und andererseits werden die Flächen an den Regionalen Planungsverband als mögliche Windenergiegebiete gemeldet.
In Deutschland ist die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb bewohnter Siedlungen grundsätzlich möglich, unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben etwa zum Naturschutz und zum Lärmschutz. Dieser Grundsatz gilt, bis Windenergiegebiete in ausreichendem Umfang durch die Regionen ausgewiesen werden. Die Kommunen haben allerdings die Möglichkeit, bis dahin eine Steuerung der Windkraft in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet vorzunehmen.
Der Bauleitplan zur Ausweisung der Flächen (Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“) durchläuft derzeit das Bauleitplanverfahren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist bereits im Frühjahr 2023 erfolgt. Seit dem 15.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023 wird der Plan nun aber noch einmal veröffentlicht. Sowohl auf der Homepage der Stadt Ebersberg als auch im Rathaus können Sie in den Plan Einsicht nehmen und sich zur Planung äußern.

Mögliche Bereiche für Windkraft

Planung Konzentrationszonen (ohne Maßstab, Entwurf 25.07.2023 Plan Nr. 1347-3-2)

Bebauungspläne

Die rechtskräftigen Bebauungspläne können hier über die Übersichtskarte eingesehen und geöffnet werden oder direkt über nachstehende Verknüpfungen. (Hinweis: Durch das Digitalisieren und Umwandeln in PDF-Dateien geht die Originalqualität und die genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u. ä. geeignet.)

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte bleibt daher die originale Satzung der Stadt Ebersberg. Nur sie geben die gültige Rechtslage wieder. Die Begründungen mit den Originalplänen können bei uns im Bauamt zu den Rathausöffnungszeiten eingesehen werden. Außerhalb dieser Zeiten können Sie auch gerne einen Termin mit uns vereinbaren.

15 Südl. Wendelsteinstr. - Änderung

17 Westl. der Schmedererstr.

19 Südwest I

19.1 Alpenstraße Süd

19.2 Alpenstr. - Ringstr.

19.3 Südwest - Wendelsteinstraße Ost - Plan
19.3 Südwest - Wendelsteinstraße Ost - Begründung

23 Südwest Landhausbau

24 Südwest Punkthäuser

27 Südwest Winterthur

30 Weinleite II

33 Schwedenweg

35 Nordwest

39 Böhmerwaldstr. Ost

39.1 Böhmerwaldstr. - Änderung

40 Südwest Atriumhäuser

42a Aßlkofener Str. West

43 Böhmerwaldstr. West

45 Dachsberg - Im Tal

45.1 Dachsberg - Im Tal

45.3 Dachsberg - Im Tal - 3. Änderung - Plan
45.3 Dachsberg - Im Tal - 3. Änderung - Begründung

46 Weinleite III

47 Karwendelstr.

48 Eggerfeld

49 Gewerbepark

49.1 Gewerbepark

49.2 Gewerbepark Aldi

51.1 westlich der Ulrichstraße II

53.1 Nordwest - Änderung

54 Nordwest - Änderung

57 Karwendelstr. Nord-Ost

58 Weinleite II - 1.Änderung

59 Weinleite II - 2.Änderung

61 Dachsberg - Im Tal - Änderung

62 Rauwagnerstr. West

63 Sonnenhaus

64 Südwest III - Spitzingstr.

64.1 Südwest III - Spitzingstr.

66 Östlich Ringstr.

68 Dachsberg - Im Tal - Änderung

70 Anzinger Siedlung

70.1 Anzinger Siedlung

71 Moosstefflfeld

71.1 Moosstefflfeld

73 Dachsberg - Im Tal - Änderung

76 Abt-Williram-Str. - Garagen

77 Eggerfeld - Änderung

78 Aßlkofener Str. Ost - Änderung

79 Ringstr. Ost

80 Friedenseiche I

80.1 Friedenseiche I - 1.Änderung

80.2 Friedenseiche I - 2.Änderung

80.3 Friedenseiche I - 3.Änderung

80.4 Friedenseiche I - 4.Änderung

80.5 Friedenseiche I - 5.Änderung

81 Kapellenweg

81.1 Kapellenweg II - Plan
81.1 Kapellenweg II - Begründung

83 Anzinger Siedlung - Änderung

88 Innenstadt

88.1 Innenstadt - LRA

88.2 Innenstadt - LRA

88.2.1 Innenstadt - LRA Parkdeck

88.3 Innenstadt - Einkaufszentrum

88.3.1 Innenstadt - Einkaufszentrum

88.4 Innenstadt - 4. Änderung

90 Augrund

94 Friedenseiche II

94.1 Friedenseiche II - 1.Änderung

94.2 Friedenseiche II - 2.Änderung

97 Semptstr.

99 Friedenseiche III

99.1 Teilaufhebung Friedenseiche III

102 Sieghartstr.

102.1 Sieghartstraße - 1. Änderung

106 Hochriesstr. - Änderung

107 Karwendelstr. - Änderung

109 Eggerfeld - Änderung

110 Nördl. Ortsrand Oberndorf

111.1 Benno-Scharl-Weg

112 Alpenstr.

113.1 Östl. Kolpingstr.

117 Friedenseiche IV

119 Schwedenange

122 Gewerbepark Nord

122.1 Gewerbepark Nord

122.2 Gewerbepark Nordwest - Süd

122.3 Gewerbepark Nordwest - Süd

122.4 Gewerbepark Nordwest - Süd

123 Dachsberg

124 Augrund II

125 Münchner Straße 19

129 Aldi Einzelhandelsladen

130 Gewerbepark Spedition

131 Gmaind

131.1 Gmaind

132 Dachgauben östl. d. Böhmerwaldstr.

133 Anzinger Siedlung

138 Östl. Laufinger Allee

138.1 Östl. Laufinger Allee

141 Nördl. Schwedenweg

141.1 Nördl. Schwedenweg

142 Handwerker Hof Langwied

143 Gewerbepark Ost

143.1 Gewerbepark Ost

143.2 Gewerbepark Ost II

146 Nachfolgenutzung Autohaus

147 Oberndorf West

149 Östl. Hochriesstr.

149.1 Östl. Hochriesstr.

151 Südl. Kolpingstr.

151.1 Südl. Kolpingstr. - Begründung mit Umweltbericht

151.1 Südl. Kolpingstr. - Plan

151.1 Südl. Kolpingstr. - Zusammenfassende Erklärung mit Grünordnung

152 Moosstefflfeld III

156 Friedenseiche V

156.1 Friedenseiche V - 1.Änderung

156.2 Friedenseiche V - 2.Änderung

156.3 Friedenseiche V - Bürgerbau

157 Baumarkt

157.1 Bau- und Gartenmarkt

158 Gmaind Nord-Ost

159 Frischemarkt Münchener Str.

161 SO Ausstellungsfläche

167 Kumpfmühle

169 SO Abfallverwertung

169.1 SO Abfallverwertung

170 Parkdeck Kreisklinik

171 Ehemaliges Vermessungsamt

171.1 Ehemaliges Vermessungsamt

173 Ulrichstr.

174 Gärtnereistr. West

175 Friedenseiche VII

176 Alte Molkerei

177 Rosenheimer Str. Plan

177 Rosenheimer Str. Festsetzungen

178 KiGa an der Hupfauer Höh Plan

178 KiGa an der Hupfauer Höh Festsetzungen

179 Malteserweg

180 Kurt-Rohde-Platz

181 Mühlweg

181.1 Mühlweg - 1.Änderung

182 SO Photovoltaik a. d. Schafweide

185 Doktorbankerl

185.1 Doktorbankerl - 1.Änderung

188 Abt-Häfele-Str. Nord

190 Benno-Scharl-Weg II

191 Gärtnereistr. Nord

192 Bahnhofstr. Nord

192.1 Bahnhofstr. Nord II

193 Wasserburger Straße Ost

194 Ludwigshöhe

195 Rosenheimer Str.

197 westlich zur Gass

198 SO Schwabener Straße - Plan
198 SO Schwabener Straße - Begründung mit Umweltbericht
198 SO Schwabener Straße - zusammenfassende Erklärung
198 SO Schwabener Str. - 1. Änderung

199 Hörmannsdorf - Nord - Plan
199 Hörmannsdorf - Nord - Begründung

200 Friedenseiche VIII - Plan mit Grünordnung
200 Friedenseiche VIII - Erläuterung und Begründung
200 Friedenseiche VIII - Umweltbericht

201 westlich Richardisweg - Plan
201 westlich Richardisweg - Satzung
201 westlich Richardisweg - Begründung

202 westlich Haggenmillerstraße

205 Ortsabrundungssatzung Traxl-Ost - Plan
205 Ortsabrundungssatzung Traxl-Ost - Satzung
205 Ortsabrundungssatzung Traxl-Ost - Begründung

206 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost - Plan
206 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost - Satzung
206 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost - Begründung
206.1 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost II- Plan
206 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost - 1. Änderungssatzung
206 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost - 1. Änderung Begründung

207 Ortsabrundungssatzung Rinding - Plan
207 Ortsabrundungssatzung Rinding - Satzung
207 Ortsabrundungssatzung Rinding - Begründung

213 Freiflächenphotovoltaikanalge Oberlaufing - Satzung
213 Freiflächenphotovoltaikanalge Oberlaufing - Umweltbericht
213 Freiflächenphotovoltaikanalge Oberlaufing - zusammenfassende Erklärung

220 Candid-Huber-Str. Teil A
220 Candid-Huber-Str. Teil B
220 Candid-Huber-Str. Teil C

Energieeffiziente Gebäude

Auf der Energiewende-Homepage des Landkreises Ebersberg finden Bauherren und Sanierungswillige viele interessante Informationen zum Thema, u.a. die Leitziele Bauen des Landkreises, gute Sanierungsbeispiele, Adressen von qualifizierten Fachleuten aus dem Landkreis sowie links zu weiterführenden Informationen.

Sozialer Wohnungsbau

Seit Jahrzehnten hat die Stadt Ebersberg durch Vereinbarungen mit Wohnungsgenossenschaften und deren finanzielle Unterstützung immer wieder erreichen können, daß mit staatlicher Förderung Sozialwohnungen in Ebersberg entstanden sind. Derzeit gibt es in Ebersberg über 300 Sozialwohnungen, von denen die Stadt für mehr als 200 Wohnungen ein Vorschlagsrecht hat. Dies bedeutet, die Stadt kann bei Neuvermietung einer Sozialwohnung aus einem vorgemerkten Personenkreis Bewerber auswählen und vorschlagen, die Entscheidung über den Mietvertrag trifft der Vermieter. 

Voraussetzung ist der sogenannte "Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung". Ihn stellt das Landratsamt Ebersberg aus, die Anträge hierfür erhalten Sie im Rathaus, Einwohnermeldeamt, EG, Zimmer 1. Dort reichen Sie die Anträge zusammen mit Einkommensnachweisen aller Familienmitglieder (Einkommen der abgelaufenen 12 Monate) auch wieder ein. 

Nähere Auskünfte zu Ihrer speziellen Situation erteilt Landratsamt Ebersberg Fachabteilung Soziales, Wohnungswesen Telefon: 08092/823-0 

Klimaschutz in der Bauleitplanung

Die Berücksichtigung von klimaschutzbezogenen Anforderungen an die Bauleitplanung erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des Klimaschutzmanagements als Träger öffentlicher Belange bei Neuaufstellungen und Änderungen von Bebauungsplänen. Belange des Klimaschutzes können auch vorab im direkten Austausch zwischen Klimaschutzmanager und Bauwerber bzw. Planer besprochen werden. Antragsteller sollen hierdurch frühzeitig inhaltliche Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Nutzung von erneuerbaren Energien erhalten sowie eine Anschluss-Beratung bei Interesse vermittelt bekommen können. Kontakt: N.N.  Zi.31, Tel.: 8255-56 E-Mail: klimaschutz@ebersberg.de.

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