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Aufgaben der Behindertenbeauftragten

Zu den Aufgaben der Be­hinder­ten­beauf­trag­ten zählen vorrangig:

• Beseitigung und Verhinderung möglicher Nachteile bzw. Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft durch verschiedene Aktionen und Projekte

• Unterstützung von ratsuchenden Betroffenen und ihren Angehörigen

• Herstellung von Kontakten mit zuständigen Stellen, Ämtern und Einrichtungen durch vernetzende Zusammenarbeit

• Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitskreisen, die sich mit dem Thema Moblität befassen

Barrierefreiheit

Barrierefreie oder eingeschränkt barrierefreie Geschäfte, Restaurants, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden u.a. finden Sie inzwischen weltweit hier. 

Nicht "nur " Rollstuhlfahrer wurden dabei berücksichtigt, sondern auch Senioren mit Gehwagen oder Eltern mit Kinderwägen.

Zusätzlich gibt es einen landkreisweiten Wegweiser für Menschen mit Behinderungen, den Sie sich im Bürgerbüro der Stadt oder im Landratsamt abholen können. Gern schicken wir Ihnen auch ein Exemplar zu.

aktualisiert am 15.07.2019

Behindertentoiletten

Im Stadtgebiet Ebersberg gibt es 3 öffentlich zugängliche Toiletten.

Diese befinden sich:

• im Rathaus Marienplatz 1

• Bürgerhaus/Klosterbauhof Bahnhofstraße 18

• am Volksfestplatz Attenberger-Schillinger-Straße

Barrierefreies Bauen

Ein wichtiger Aspekt, um allen Menschen die Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen, ist das barrierefreie Bauen in allen seinen Facetten. Neben der Gestaltung des barrierefreien öffentlichen Raumes gilt dies in ganz besonderem Maße für öffentlich zugängliche Gebäude. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist aber auch barrierefreier Wohnraum unabdingbar Voraussetzung, um in seiner gewohnten Umgebung weiterleben zu können. 

Der nachfolgende Überblick soll über die wichtigsten Kriterien zum barrierefreien Bauen informieren: 

• Die Wohnung muss von den öffentlichen Verkehrsflächen aus stufenlos erreichbar sein. 

• Es darf keine Schwellen und Niveauunterschiede innerhalb der Wohnung geben. 

• Es muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein, um sich mit Hilfsmitteln selbständig fortbewegen zu können. 

• Die nötige Bewegungsfläche beträgt 150 cm x 150 cm.

• Die Türen sollen mindestens 90 cm Durchgangsbreite haben.

• Sind Rampen erforderlich, darf die Steigung 6% nicht übersteigen.

• Es muss die Möglichkeit bestehen, in Sanitärräumen und Bädern Halte- und Stützvorrichtungen anzubringen.

• Die Dusche muss niveaugleich gestaltet werden. 

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle Barrierefreies Bauen in München bei der Bayerischen Architektenkammer, Haus der Architektur, Waisenhausstr. 4, 80637 München Tel. 089 139880 - 31 Beratungstermine München jeden Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr Telefonauskünfte während der Beratungstermine unter 089 139880 - 31.

Auch beim Landratsamt Ebersberg gibt es Beratung und Information auf der Landratsamtshomepage und in einem Flyer.

Hier finden Sie unabhängige Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit und entsprechenden Hilfsmitteln und hier (Wunsch-Treppenlift) und hier (Treppenlift-Initiative) und hier (Stufenhoch) sowie hier (Treppenlift-Helfer) oder auch hier (Hausfrage) speziell zu Treppenliften.
Hier finden Sie einen neutralen Anbietervergleich für Treppenlifte und ähnliche Mobilitätshilfen und können gleichzeitig das beste Preis-Leistungsverhältnis ermitteln.

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