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Flächennutzungsplan

Die städtebauliche Entwicklung von Ebersberg geschieht mit Hilfe des vorbereitenden Bauleitplanes (Flächennutzungsplan) und der sich hieraus entwickelnden verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne). Parallel hierzu regeln der Landschaftsplan bzw. die Grünordnungspläne die Freiflächenplanung im Stadtgebiet. Im Dezember 2006 hat der Stadtrat formell die 2. Novellierung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 1998 beschlossen. Dazu verabschiedete er im September 2007 Grundsatzbeschlüsse für die zukünftige städtebauliche Entwicklung. Die Beschlüsse dienen sowohl als Vorgaben für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplans, wie auch als Leitlinien der zukünftigen konkreten städtebaulichen Planung. Folgende Leitlinien sind im Rahmen der Novellierung demnach zu beachten: • Angenommene Bevölkerungszunahme von 0,5 bis 1 % pro Jahr, • eine der Bevölkerungsentwicklung angepasste Wohnbauflächenentwicklung,• Innenentwicklung durch Nutzung von Brachflächen und Ausschöpfen von Nachverdichtungspotentialen vor einer Neuausweisung von Bauflächen, • bei Bedarf vorrangige Nutzung der bestehenden Entwicklungspotentiale, • Beachtung der infrastrukturellen Erfordernissen im Rahmen der Siedlungsentwicklung, • Siedlungsentwicklung grundsätzlich im Kernort Ebersberg, • vorrangig Eigenentwicklung in den Ortsteilen mit Ausnahme in Langwied, • Erarbeitung eines Fuß- und Radwegekonzeptes sowie • Festlegung eines Standorts für ein neues Sportgelände.Gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen besitzt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen entstehen weder Ansprüche auf eine Baugenehmigung oder die Aufstellung eines Bebauungsplans noch auf mögliche Entschädigungsleistungen.
Den rechtswirksamen Flächennutzungsplan können Sie hier einsehen.

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