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Service rund um die Uhr

Wollen Sie Ihren Wohnsitz anmelden, einen Personalausweis, Reisepass oder ein Führungszeugnis beantragen oder haben Sie etwas gefunden? Gehen Sie hier online mit uns und füllen das entsprechende Formular aus! Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zentrales: Tel.08092 /82 55 – 0 , E-Mail: info@ebersberg.de
Bürgerbüro: Tel.08092/82 55 - 92 , E-Mail: buergerbuero@ebersberg.de
Standesamt: Tel.08092/82 55 - 27, E-Mail: standesamt@ebersberg.de
Bauamt: Tel.08092/82 55 - 32, E-Mail: bauamt@ebersberg.de 

Familie und Kultur: Tel. 08092 / 82 55 - 25, familieundkultur@ebersberg.de
Kämmerei: Tel. 08092 / 82 55 - 40, kaemmerei@ebersberg.de
Stadtkasse: Tel. 08092 / 82 55 - 44, E-Mail: stadtkasse@ebersberg.de
Steuern und Gebühren: Tel. 08092 / 82 55 - 47, E-Mail: steueramt@ebersberg,de
Museum Wald und Umwelt: Tel. 08092 / 82 55 - 52, mwu@ebersberg.de

Angelschein-Antrag nicht online möglich

Voraussetzung für die Ausstellung ist die Ablegung der Fischerprüfung. Der Nachweis darüber (ab 14. Lebensjahr), Personaldokument und ein Lichtbild sind bei der Antragstellung vorzulegen. Die Gebühr für einen fünfjährigen Fischereischein beträgt 75 Euro (35 Euro Verwaltungsgebühr plus 40 Euro Fischereiabgabe). Die Fischereiabgabe kann auch als Einmalzahlung auf Lebenszeit entrichtet werden, dann richtet sich der Betrag nach dem jeweiligen Lebensalter des Antragstellers. Für bis 18-jährige kann ein Jugend-Fischereischein (Gebühr 15 Euro) ausgestellt werden. Ein Nachweis der Fischerprüfung ist dafür nicht nötig, fischen ist aber nur in Begleitung eines "vollwertigen" Fischereischein-Inhabers erlaubt.

Anmeldung Haupt- oder Nebenwohnung(Zuzug), Umzug, Eigentumswechsel

Anmeldung Hauptwohnung oder Nebenwohnung  (Voranmeldung und Erstellung Formular, im Bürgerbüro bitte unbedingt Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen)

Abmeldung Nebenwohnsitz

Umzug innerhalb Ebersbergs (Voranmeldung und Erstellung Formular, bitte unbedingt Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen)

Statuswechsel (Wechsel von Haupt- in Nebenwohnung)

Abmeldung ins Ausland

Aufenthaltsbescheinigung

Antrag

Auskunft aus dem Melderegister

Information und Antrag

Auskunftssperre

Bürgerantrag

Antrag

Fischereischein - s. Angelschein

Führungszeugnis

Antrag

Fundbüro

zum Formular

Gewerbe-An-, Ab- oder Ummeldung, Auskunft

Formular

Gewerbezentralregisterauskunft

Antrag

Lastschriftmandat SEPA

zum Formular

Lebensbescheinigung

"Spezielle" Version der Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung, sie wird überwiegend von Renten- oder Pensionsanstalten - oft von ausländischen Zahlungsträgern - oder von privaten Unternehmen bei Gewährung von Betriebs- oder Zusatzrenten etc. verlangt und ist dann in der Regel gebührenfrei. Für eine kostenlose Version besuchen Sie uns bitte im Bürgerbüro.
Gebührenpflichtige "Aufenthaltsbescheinigung" kann auf Bürgerbüro-Online beantragt werden.

Rentenhilfestellung

Neben den Rentenanstalten, Versicherungsämtern (in unserem Fall Landratsamt Ebersberg) und Versichertenältesten bietet das Bürgerbüro eine Hilfestellung bei der Antragstellung. 

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag vom "Zentrum Bayern Familie und Soziales" ausgestellt und über die zuständigen Ortsbehörden - in Ebersberg im Bürgerbüro - ausgehändigt. Antragsformulare und Info-Broschüren hält das Bürgerbüro vor. 
Weitere Informationen und Antrag finden Sie hier.
 

Übermittlungssperre

Antrag

Windel Ermäßigung/Zuschuss

Mehrweg/Stoffwindel Antrag

Antrag, Windel-Flyer (Anhang), ermäßigte Restmülltonne bzw. Restmüllsäcke

Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung 
Der Meldepflichtige muss bei jeder An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorlegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Zuschussantrag für Vereine

Zuschussantrag

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