normale Schriftgrößere Schriftsehr große Schrift
Stadt Ebersberg Wetter (Startseite)
  • Deutsch
  • English
  • Francais
  • Espanol
  • Rathaus & Service

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab? hier erfahren Sie mehr ...
Hier finden Sie die jüngste Pressemitteilung zum aktuellen Abgabetermin!

 

Haushalt 2023

Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 11.04.2023. Das Landratsamt Ebersberg hat die darin enthaltenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen mit Schreiben vom 31.05.2023 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Der gesamte Haushalt 2023  steht hier zum Download bereit.
Ferner liegen diese Unterlagen in der Kämmerei zur Einsichtnahme auf.
Etwaige Fragen zum Haushalt beantwortet gerne unser Stadtkämmerer Josef Gibis (Tel. 08092 8255-43 bzw. j.gibis@ebersberg.de)

Kurzübersicht zum Haushalt 2023 (Plan)

Verwaltungshaushalt (laufende Einnahmen und Ausgaben, jew.):      37.958.200 €
Vermögenshaushalt (investive Einnahmen und Ausgaben, jew.):        27.440.200 €
Haushalt insgesamt:                                                                          65.398.400 €

Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt:    1.848.300 €

Rücklagen:
Jahresanfang:                  2.579.000 €
Jahresende:                     1.508.300 €

Schulden:
Jahresanfang:                17.832.128 €
Jahresende:                   32.680.972 €
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen:         16.960.400 €

Personal: insg. 137, davon 9 Beamte und 4 Auszubildende

Die größten Einnahmeposten:
Einkommensteuerbeteiligung:                                               11.598.000 €
Gewerbesteuer:                                                                        8.220.000 €
Benutzungsgebühren (Wasser, Abwasser, Müll…, Gr.11)          4.599.300 €
Grundsteuern:                                                                          2.060.200 €
Zuweisungen für laufende Zwecke (Gr.17):                               3.863.900 €
Zuweisungen für Investitionen (Gr.36):                                     4.151.500 €
Allgemeine Zuweisungen (Gr.06):                                            1.498.900 €
Umsatzsteuerbeteiligung (Gr.012):                                           1.206.000 €

Die größten Ausgabeposten:
Kreisumlage (Gr. 832):                                                           10.658.500 €
Personalausgaben (Gr. 4):                                                       7.486.500 €
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gr. 5/6):        11.237.900 €
Soziale Zuschüsse, insb. an KiTas (Gr.70):                              5.103.600 €
Sonst. Zuschüsse (Gr. 71)                                                           508.600 €
Gewerbesteuerumlage (Gr. 810):                                               757.000 €

sowie Investitionen in folgenden Bereichen:
Feuerwehr (UA 130):                                                               1.175.000 €
Schulen (UA 21):                                                                    4.933.000 €
KiTa’s (UA 464):                                                                      2.315.000 €
Sportstätten (UA 570):                                                             2.139.000 €
Hallenbad (UA 571):                                                                6.476.000 €
Abwasserentsorgung (UA 700):                                                   336.000 €
Wasserversorgung (UA 815):                                                      109.000 €
Breitbandausbau, Mobilfunk (UA 818)                                     1.117.000 €
(Details sh. Investitionsprogramm in der Anlage zum Haushaltsplan)

 

Übersicht über Steuern und Gebühren in 2023

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)       Hebesatz 400 % (seit 2015)
Grundsteuer B (Sonstiger Grundbesitz)            Hebesatz 400 % (seit 2015)
Gewerbesteuer:                                                Hebesatz 360 % (seit 2013)
Hundesteuer:                                                    60,00 € / Hund, Kampfhund 480,00 €

Wasser und Abwassergebühren

seit 01.01.2021:

je m³ Wasser netto

1,35 €

je m³ Wasser (incl. 7% Mwst.)

1,45 €

je m³ Schmutzwasser

2,41 €

insg. je m³

3,86 €

Niederschlagswasser je qm befestige Fläche

0,47 €

Neukalkulation zum 01.01.2024 erfolgt in 2023.

Leerungsgebühren Müllabfuhr ab 01.01.2023:

 

System und Leergebühren

Standard

Eigenkompostierung

je Restmülltonne
mit Volumen

Sie entsorgen Ihren Bio-Abfall
über Komposttonne(n)

Sie kompostieren
alle Bio-Abfälle selbst

Mit der Gebühr ist auch die Leerung der Komposttonne(n) abgegolten.

Mind. 50 m² Garten zur Ausbringung des Komposts müssen vorh. sein.

jährlich

monatlich

jährlich

monatlich

40 l

131,40 €

10,95 €

115,20 €

9,60 €

80 l

262,80 €

21,90 €

230,40 €

19,20 €

120 l

394,20 €

32,85 €

345,60 €

28,80 €

240 l

788,40 €

65,70 €

691,20 €

57,60 €

 

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Presse