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Stadtrat Ebersberg

Amtsdauer: 01. Mai 2020 - 30. April 2026
Mitglieder: 24 
davon: 
CSU 8
GRÜNE  5
SPD 4 
FW 3
Pro Ebersberg 3
FDP 1

Außerdem ist der 1. Bürgermeister kraft Gesetzes Mitglied des Stadtrats. Der Stadtrat ist oberstes Verwaltungsorgan der Stadt. Er entscheidet über alle Angelegenheiten des sogenannten "eigenen Wirkungskreises", soweit nicht der 1. Bürgermeister (z. B. laufende Verwaltungsaufgaben) zuständig ist. Sein bedeutendstes Recht ist die jährliche Festlegung des Gemeindehaushalts und damit der wirtschaftlichen Grundlage für die Handlungsfähigkeit und Weiterentwicklung der Stadt. 

Er bildet Ausschüsse, welche seine Beschlüsse vorberaten bzw. in vielen Angelegenheiten endgültig entscheiden. Die wichtigsten Ausschüsse sind der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, Technische Ausschuss, Sozial- Kultur- und Umweltausschuss. Ferner entsendet der Stadtrat Vertreter in die Gremien des Zweckverbandes Volkshochschule. 

Jede politische Gruppierung im Stadtrat hat eine/n Jugendsprecher/in benannt, die sich in vielfältiger Weise gemeinsam speziell der Belange der Ebersberger Jugendlichen annehmen. Als gewählte Mandatsträger sind die Stadtratsmitglieder neben dem 1. Bürgermeister die wichtigsten Ansprechpartner für die Bevölkerung in allen örtlichen Angelegenheiten. Sämtliche Stadtratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

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