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Besuch im Rathaus

Liebe Besucher des Rathauses, 
wir sind zu den bekannten Öffnungszeiten für Sie da.
Vor dem Besuch des Rathauses bitten wir Sie aber grundsätzlich zu prüfen, ob das Anliegen nicht per Telefon oder E-Mail geregelt werden kann.

Zentrales: Tel.08092 /82 55 – 0 , E-Mail: info@ebersberg.de
Bürgerbüro: Tel.08092/82 55 - 92 , E-Mail: buergerbuero@ebersberg.de
Standesamt: Tel.08092/82 55 - 27, E-Mail: standesamt@ebersberg.de
Bauamt: Tel.08092/82 55 - 32, E-Mail: bauamt@ebersberg.de 

Familie und Kultur: Tel. 08092 / 82 55 - 25, E-Mail: familieundkultur@ebersberg.de
Kämmerei: Tel. 08092 / 82 55 - 40, E-Mail: kaemmerei@ebersberg.de
Stadtkasse: Tel. 08092 / 82 55 - 44, E-Mail: stadtkasse@ebersberg.de
Steuern und Gebühren: Tel. 08092 / 82 55 - 47, E-Mail: steueramt@ebersberg,de
Museum Wald und Umwelt: Tel. 08092 / 82 55 - 52, E-Mail: mwu@ebersberg.de

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Ihr Ulrich Proske
1.Bürgermeister                            

Bundestagswahl

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, finden von 8 bis 18 Uhr die vorgezogenen Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Alle Informationen zu dieser Wahl finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin oder auch auf der Seite des Landratsamtes. Das Ergebnis der Bundestagswahl gibt es am Wahlabend hier.

Achtung: Unsere Versendung der Briefwahlunterlagen ist höchstwahrscheinlich erst ab dem 10.02.2025 möglich, da wir dann erst die Stimmzettel bekommen. Beantragen können Sie diese aber schon jetzt.

Zum Ablauf der Wahl in Ebersberg gibt es eine Information.

Hier finden Sie demnächst die Bekanntmachung über das Einsicht in das Wählerverzeichnis und hier die Wahlbekanntmachung.

Die Ergebnisse der Wahl im Landkreis Ebersberg gibt es am Wahlabend hier,
die Ergebnisse der Wahl in der Stadt Ebersberg gibt es am Wahlabend hier.

Wegesperrung Langweiher

Der öffentliche Weg am Langweiher ist wegen Baumfällarbeiten von sicherheitsgefährdenden Bäumen bzw. Beseitigung von Sturmschäden vom 16.12.2024 - 15.04.2025 zeitweise gesperrt.

Mikrozensus 2025

130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Aus-kunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirt-schaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur För-derung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teil-nahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.  
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. 

Es besteht Auskunftspflicht

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.

Hinweise: 
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben. 
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie hier
Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert.

Bekanntmachung über die Anordnung zur Eisbekämpfung Winter 2024/2025

Gemeindehoheit

Der Freistaat Bayern hat in der so genannten Gemeindeordnung festgelegt, dass Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen, wie z.B. die Satzung über die Wasserversorgung nebst dazu gehörender Gebührensatzung, und Verordnungen, z.B. über die Hundehaltung, erlassen können.

Die gemeindlichen Regelungen gelten nur im Gemeindegebiet und müssen auch nur hier bekannt gemacht werden.

In der Rubrik Verkehr informieren wir Sie über aktuelle Straßen- und Bürgersteigsperrungen.

Bayerisches Breitbandförderprogramm

Breitbandförderprogramm und Gigabit-Initiative

Um weitere Ortsteile der Stadt Ebersberg ausbauen zu können, hat die Stadt den Start eines weiteren Durchganges durch das Auswahlverfahren beschlossen. Hierfür wurde offiziell ein weiterer Durchlauf durch das Bayrische Breitbandförderprogramm gestartet. Weitere Informationen und Dokumente zu diesem Verfahren bekommen Sie hier. Den Zuschlag für den Ausbau des Glasfasernetzes außerhalb der Stadt hat die Firma Bisping&Bisping aus Lauf erhalten. Die Ausbauarbeiten laufen schon.
Weitere Informationen auch zu dem bisherigen Verfahren und dem Gigabit-Pilotprojekt finden Sie hier.

Die Deutsche Telekom hat im Innenbereich den sogenannten Eigenausbau (ohne staatliche Zuschüsse) betrieben und teilt dazu mit (Pressemitteilung): Der Nahbereichsausbau rund um die Vermittlungsstelle ist nun abgeschlossen. Die Geschwindigkeiten kommen nicht von selbst ins Haus, sondern müssen von den Interessierten beauftragt werden. Hier können Sie auch die Verfügbarkeit prüfen.

Friedhöfe der Stadt

Im Stadtgebiet gibt es zwei städtische Friedhöfe. Hier finden Sie einen Plan des Alten Friedhofes.

Hier finden Sie den Plan des Neuen Friedhofes.

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