Steuern und Gebühren
Grundsteuer A bzw. B (sh. auch unten): Hebesatz 407,6 % (2024: 400%)
Gewerbesteuer: Hebesatz 360% (seit 2013)
Hundesteuer: 80,00 € je Hund, Kampfhund 640,00 €
Wasser- und Abwassergebühren (seit 01.01.2024):
Wasser, je m³: 1,98 € netto / 2,12 € brutto
Schmutzwasser, je m³: 3,02 €
Niederschlagswasser,
je qm bebauter / befestigter Fläche: 0,61 €
Müllgebühren (seit 01.01.2025)
Weitere Informationen zu den Müllabfuhrgebühren bzw. -regelungen sh. unten.
Neue Grundsteuer ab 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Grundsteuer aufgrund veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist und deshalb ab 01.01.2025 nicht mehr erhoben werden darf. Der Bund (2019) und das Land Bayern (2021) haben daraufhin neue Grundsteuergesetze erlassen. In Bayern ist nun ein wertunabhängiges Flächenmodell Grundlage für die Berechnung der Grundsteuermessbeträge. Da der Grundsteuermessbetrag völlig anders berechnet wird als bisher, liegt eine mitunter auch massive Herabsetzung oder Erhöhung in der Natur der Sache.
Wie bisher ergibt sich die jeweils zu zahlende Grundsteuer aus dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag, der mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.
Der Hebesatz für 2025 wurde anhand der vorliegenden Messbeträge so errechnet, dass für die Stadt nach derzeitigem Stand bezogen auf das gesamte Grundsteueraufkommen keine Mehreinnahmen aber auch keine Mindereinnahmen entstehen und somit aufkommensneutral ist. In Fällen, bei denen für den Zeitraum ab 2025 noch keine Messbeträge vorliegen, wurden diese anhand der durchschnittlichen Entwicklung der bereits vorliegenden Messbeträge hochgerechnet. Die Summe der vom Finanzamt festgestellten bzw. hochgerechneten Grundsteuermessbeträge ist niedriger als bisher, so dass der Hebesatz leicht heraufgesetzt wurde, um die Aufkommensneutralität herzustellen (Stadtratsbeschluss vom 17.12.2024).
Hebesatz Grundsteuer A bzw. B: 2024: 400 % => 2025: 407,6%
(A=Forst- und Landwirtschaft / B=Sonstige)
Nach der Jahresveranlagung Anfang Januar ergibt sich insbesondere aufgrund der noch fehlenden Messbeträge bei ca. 10% der Grundstücke ein um 258.871,48 € geringeres Aufkommen in 2025 als in 2024. Die noch fehlenden Messbeträge sind in den nächsten Monaten ebenso wie Korrekturen der bereits festgesetzten Messbeträge zu erwarten. (kann ggf. raus)
Im Übrigen besteht keine Pflicht, den Hebesatz aufkommensneutral zu gestalten. Auch kann der Hebesatz bis zum 30.06. eines jeden Jahres mit Wirkung ab 01.01. des jeweiligen Jahres geändert werden (§25 Abs. 3 GrStG). Die Stadt behält sich vor, davon je nach Haushaltslage bzw. weiterer Entwicklung der Grundsteuermessbeträge Gebrauch zu machen.
Grundsteuerpflichtig sind die Eigentümer eines Grundstücks. Diese erhielten Anfang Januar einen Grundsteuerbescheid mit weiteren Informationen, insbesondere zur Korrektur von Messbeträgen beim Finanzamt. In der Regel fließt die Grundsteuer jedoch in die Nebenkostenabrechnung mit ein und betrifft somit auch etwaige Mieter.
Wenn Sie gegen die Festsetzungen des Finanzamts zur Grundsteuer Einspruch einlegen oder Änderungsanträge stellen wollen, bittet das Finanzamt darum, nachfolgendes Formular zu verwenden: <Einspruch gegen die neue Grundsteuer>
Weitere Informationen unter www.grundsteuer-bayern.de .
Müllgebühren ab 2025
Nach drei Jahren mussten die Gebühren der Abfallbeseitigung neu kalkuliert werden. Die Gebühren dürfen nur dafür verwendet werden und müssen die Kosten im Abfallsektor decken. Es dürfen nicht mehr aber auch nicht weniger Gebühren erhoben werden, als Kosten für die Abfallbeseitigung anfallen (Art. 8 Abs. 2 KAG). Überschüsse bzw. Defizite aus dem vorgehenden Kalkulationszeitraum werden im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen.
Die Gebühren steigen insbesondere deshalb um ca. 23% an, da der Landkreis zum 1.1.2025 die Entsorgungsumlage für Hausmüll und die Gebühr für die Sperrmüllanlieferung am Entsorgungszentrum deutlich erhöht hat. Für die Entsorgung des Hausmülls muss die Stadt nun 524 € pro Gewichtstonne (statt bisher 254 € / Tonne) an den Landkreis abführen. Für Sperrmüll, der vom Wertstoffhof am Entsorgungszentrum angeliefert wird, sind künftig 267 € / Tonne statt bisher 170 € / Tonne fällig. Der Landkreis begründet dies mit Mehrkosten für die Müllverbrennung (Erhöhung der CO2-Abgabe und neu anfallende Mehrwertsteuer) sowie Kostensteigerungen beim Transport und bei der Bioabfallverwertung.
Vergleich der Gebühren je 40 l Restmüllvolumen:
Bei Nutzung einer Komposttonne: bisher jährlich 131,40 € / mtl. 10,95 € ab 01.01.2025 jährlich 162,00 € / mtl. 13,50 €
Bei Kompostierung aller Bio-Abf.: bisher jährlich 115,20 € / mtl. 9,60 € ab 01.01.2025 jährlich 141,60 € / mtl. 11,80 €
Hier finden sie die Müllabfuhrgebühren ab 01.01.2025!
Die Leerungsgebühr bemisst sich nach der Größe der Restmülltonne.
Falls Sie eine Komposttonne nutzen, darf das bereitgestellte Komposttonnenvolumen nicht höher sein als das Volumen der Restmülltonne. Ausnahme: Zu einer 40 l oder 80 l Restmülltonne darf auch eine 120 l Komposttonne bereitgestellt werden.
Für zusätzliches Komposttonnenvolumen werden je 40 Liter eine Gebühr von jährlich 58,80 € bzw. monatlich 4,90 € erhoben.
Sie können auch mit einem oder auch zwei Nachbarn gemeinsam eine Tonne nutzen. Dies muss uns schriftlich von allen Beteiligten gemeldet werden. In diesem Fall ist ein Nutzer gegenüber uns zahlungspflichtig und fordert von den Nachbarn den jeweiligen Anteil.
Die Müllabfuhr kann grundsätzlich nur zum nächsten Monatsersten an-, ab- bzw. umgemeldet werden. Dazu genügt es, die Tonne(n) am Wertstoffhof abzuholen bzw. nach der letzten Leerung im Monat zurückzugeben. Der Vorgang wird dort protokolliert und an das Rathaus zur weiteren Verarbeitung weitergeleitet. Sollen eigene Tonnen oder eine gemeinsame Tonnennutzung mit dem Nachbarn an- oder abgemeldet werden, setzen Sie sich bitte mit dem Steueramt in Verbindung. Für Tonnen, die bei der Rückgabe nicht oder nicht ausreichend ausgewaschen sind, wird am Wertstoffhof eine Reinigungspauschale in Höhe von 7,50 € je Tonne erhoben.
Die Komposttonne wird aus hygienischen Gründen in der Regel von Juni bis September jede Woche, ansonsten wie die Restmülltonne alle 14 Tage, abwechselnd mit der Restmülltonne, geleert. Die genauen Leerungszeiten sowie Feiertagsregelungen entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender bzw. monatlich dem Stadtmagazin.
Die Tonnen stellen Sie bitte bis spätestens 5:30 Uhr am jeweiligen Leerungstag am nächsten vom Müllfahrzeug erreichbaren Straßenrand zur Leerung bereit. Nicht geleerte Tonnen melden Sie bitte umgehend unserem Steueramt (s.u.). Wir werden dann so weit möglich eine Nachleerung veranlassen oder Ihnen eine andere Lösung anbieten (Nachleerungen sind nur in der jeweiligen Leerungswoche möglich).
Haben Sie vorübergehend mehr Abfälle, so können Sie im Bürgerbüro folgende Säcke mit einem speziellen Aufdruck erwerben, die Sie am Leerungstag verschlossen und max. 15 kg schwer neben der entsprechenden Tonne zur Mitnahme bereitstellen: Restmüllsack 10,00 € / Stück bzw. Kompostsack 3,50 € / Stück. Nur diese Säcke werden von der Müllabfuhr mitgenommen.
Haushalte mit Kleinkindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr erhalten zur Entsorgung der Windeln gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins (kann im Steueramt beantragt werden) eine Ermäßigung auf die Gebühr für Restmüllsäcke von 2,50 €/St. (max. 2 Säcke/Monat). Alternativ kann im Steueramt beantragt werden, dass sich die Müllgebühr je Monat um 5,00 € ermäßigt, sofern mindestens eine 80 l Restmülltonne angemeldet ist. Entsprechendes gilt gegen Nachweis auch für Personen mit einem Krankheitsbild, das den Gebrauch von Windeln erforderlich macht.
Weitere Informationen zur Abfallvermeidung, Wertstoffsammlung als auch den aktuellen Abfuhrkalender finden Sie unter https://www.ebersberg.de