Windkraft Ebersberg
Information zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Stadt Ebersberg
Mit dem „Wind-an-Land Gesetz“ hat die Bundesregierung im Jahr 2022 eine tiefgreifende Änderung für den Ausbau der Windenergie in Deutschland auf den Weg gebracht. Die Veränderungen betreffen insbesondere auch Bayern, da die 10H-Regelung den Zubau von Windkraftanlagen hier in den letzten 10 Jahren stark eingeschränkt hat. Die neue Ausgangslage bringt auch eine neue Verantwortung und neue Chancen für die Kommunen mit sich.
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen sollen in den bayerischen Regionen sog. Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Die Kommunen sind von den Regionen angehalten, produktiv am Planungsprozess mitzuwirken. Die Stadt Ebersberg hat daher frühzeitig zu Beginn des Jahres 2022 eine Untersuchung der Flächenpotentiale für eine Windkraftnutzung angestoßen.
Anhand fachlicher Auswahl- und Abstandskriterien wurden im Laufe des letzten Jahres grundsätzlich geeignete Flächen ermittelt, mit denen sich der Stadtrat dann im Dezember 2022 beschäftigt und eine grundlegende Entwicklungsstrategie beschlossen hat. Die festgelegten Flächen sollen einerseits kommunal umgesetzt werden, zum Beispiel wird etwaiges Interesse zur Umsetzung von Windkraftanlagen in den ermittelten Flächen wohlwollend begleitet, und andererseits werden die Flächen an den Regionalen Planungsverband als mögliche Windenergiegebiete gemeldet.
In Deutschland ist die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb bewohnter Siedlungen grundsätzlich möglich, unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben etwa zum Naturschutz und zum Lärmschutz. Dieser Grundsatz gilt, bis Windenergiegebiete in ausreichendem Umfang durch die Regionen ausgewiesen werden. Die Kommunen haben allerdings die Möglichkeit, bis dahin eine Steuerung der Windkraft in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet vorzunehmen.
Der Bauleitplan zur Ausweisung der Flächen (Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“) durchläuft derzeit das Bauleitplanverfahren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist bereits im Frühjahr 2023 erfolgt. Seit dem 15.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023 wird der Plan nun aber noch einmal veröffentlicht. Sowohl auf der Homepage der Stadt Ebersberg als auch im Rathaus können Sie in den Plan Einsicht nehmen und sich zur Planung äußern.
Bebauungspläne
Die rechtskräftigen Bebauungspläne können hier über die Übersichtskarte eingesehen und geöffnet werden oder direkt über nachstehende Verknüpfungen. (Hinweis: Durch das Digitalisieren und Umwandeln in PDF-Dateien geht die Originalqualität und die genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u. ä. geeignet.)
Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte bleibt daher die originale Satzung der Stadt Ebersberg. Nur sie geben die gültige Rechtslage wieder. Die Begründungen mit den Originalplänen können bei uns im Bauamt zu den Rathausöffnungszeiten eingesehen werden. Außerhalb dieser Zeiten können Sie auch gerne einen Termin mit uns vereinbaren.
15 Südl. Wendelsteinstr. - Änderung
19.3 Südwest - Wendelsteinstraße Ost - Plan
19.3 Südwest - Wendelsteinstraße Ost - Begründung
23.1 Südwest Landhausbau; 1. Änderung
39.1 Böhmerwaldstr. - Änderung
45.3 Dachsberg - Im Tal - 3. Änderung - Plan
45.3 Dachsberg - Im Tal - 3. Änderung - Begründung
51.1 westlich der Ulrichstraße II
61 Dachsberg - Im Tal - Änderung
64.1 Südwest III - Spitzingstr.
68 Dachsberg - Im Tal - Änderung
73 Dachsberg - Im Tal - Änderung
76 Abt-Williram-Str. - Garagen
78 Aßlkofener Str. Ost - Änderung
80.1 Friedenseiche I - 1.Änderung
80.2 Friedenseiche I - 2.Änderung
80.3 Friedenseiche I - 3.Änderung
80.4 Friedenseiche I - 4.Änderung
80.5 Friedenseiche I - 5.Änderung
81.1 Kapellenweg II - Plan
81.1 Kapellenweg II - Begründung
83 Anzinger Siedlung - Änderung
88.2.1 Innenstadt - LRA Parkdeck
88.3 Innenstadt - Einkaufszentrum
88.3.1 Innenstadt - Einkaufszentrum
94.1 Friedenseiche II - 1.Änderung
94.2 Friedenseiche II - 2.Änderung
99.1 Teilaufhebung Friedenseiche III
102.1 Sieghartstraße - 1. Änderung
102.2 Sieghartstraße-2.Änderung Plan
102.2 Sieghartstraße-2.Änderung Begründung
122.2 Gewerbepark Nordwest - Süd
122.3 Gewerbepark Nordwest - Süd
122.4 Gewerbepark Nordwest - Süd
124.1 Augrund II 1. Änderung Plan
124.1 Augrund II 1. Änderung Begründung
132 Dachgauben östl. d. Böhmerwaldstr.
151.1 Südl. Kolpingstr. - Begründung mit Umweltbericht
151.1 Südl. Kolpingstr. - Plan
151.1 Südl. Kolpingstr. - Zusammenfassende Erklärung mit Grünordnung
156.1 Friedenseiche V - 1.Änderung
156.2 Friedenseiche V - 2.Änderung
156.3 Friedenseiche V - Bürgerbau
159 Frischemarkt Münchener Str.
171.1 Ehemaliges Vermessungsamt
177 Rosenheimer Str. Festsetzungen
178 KiGa an der Hupfauer Höh Plan
178 KiGa an der Hupfauer Höh Festsetzungen
182 SO Photovoltaik a. d. Schafweide
185.1 Doktorbankerl - 1.Änderung
198 SO Schwabener Straße - Plan
198 SO Schwabener Straße - Begründung mit Umweltbericht
198 SO Schwabener Straße - zusammenfassende Erklärung
198 SO Schwabener Str. - 1. Änderung
199 Hörmannsdorf - Nord - Plan
199 Hörmannsdorf - Nord - Begründung
200 Friedenseiche VIII - Plan mit Grünordnung
200 Friedenseiche VIII - Erläuterung und Begründung
200 Friedenseiche VIII - Umweltbericht
201 westlich Richardisweg - Plan
201 westlich Richardisweg - Satzung
201 westlich Richardisweg - Begründung
202 westlich Haggenmillerstraße
205 Ortsabrundungssatzung Traxl-Ost - Plan
205 Ortsabrundungssatzung Traxl-Ost - Satzung
205 Ortsabrundungssatzung Traxl-Ost - Begründung
206 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost - Plan
206 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost - Satzung
206 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost - Begründung
206.1 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost II- Plan
206 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost - 1. Änderungssatzung
206 Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost - 1. Änderung Begründung
207 Ortsabrundungssatzung Rinding - Plan
207 Ortsabrundungssatzung Rinding - Satzung
207 Ortsabrundungssatzung Rinding - Begründung
213 Freiflächenphotovoltaikanalge Oberlaufing - Satzung
213 Freiflächenphotovoltaikanalge Oberlaufing - Umweltbericht
213 Freiflächenphotovoltaikanalge Oberlaufing - zusammenfassende Erklärung
220 Candid-Huber-Str. Teil A
220 Candid-Huber-Str. Teil B
220 Candid-Huber-Str. Teil C
Energieeffiziente Gebäude
Auf der Energiewende-Homepage des Landkreises Ebersberg finden Bauherren und Sanierungswillige viele interessante Informationen zum Thema, u.a. die Leitziele Bauen des Landkreises, gute Sanierungsbeispiele, Adressen von qualifizierten Fachleuten aus dem Landkreis sowie links zu weiterführenden Informationen.
Sozialer Wohnungsbau
Seit Jahrzehnten hat die Stadt Ebersberg durch Vereinbarungen mit Wohnungsgenossenschaften und deren finanzielle Unterstützung immer wieder erreichen können, daß mit staatlicher Förderung Sozialwohnungen in Ebersberg entstanden sind. Derzeit gibt es in Ebersberg über 300 Sozialwohnungen, von denen die Stadt für mehr als 200 Wohnungen ein Vorschlagsrecht hat. Dies bedeutet, die Stadt kann bei Neuvermietung einer Sozialwohnung aus einem vorgemerkten Personenkreis Bewerber auswählen und vorschlagen, die Entscheidung über den Mietvertrag trifft der Vermieter.
Voraussetzung ist der sogenannte "Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung". Ihn stellt das Landratsamt Ebersberg aus, die Anträge hierfür erhalten Sie im Rathaus, Einwohnermeldeamt, EG, Zimmer 1. Dort reichen Sie die Anträge zusammen mit Einkommensnachweisen aller Familienmitglieder (Einkommen der abgelaufenen 12 Monate) auch wieder ein.
Nähere Auskünfte zu Ihrer speziellen Situation erteilt Landratsamt Ebersberg Fachabteilung Soziales, Wohnungswesen Telefon: 08092/823-0
Klimaschutz in der Bauleitplanung
Die Berücksichtigung von klimaschutzbezogenen Anforderungen an die Bauleitplanung erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des Klimaschutzmanagements als Träger öffentlicher Belange bei Neuaufstellungen und Änderungen von Bebauungsplänen. Belange des Klimaschutzes können auch vorab im direkten Austausch zwischen Klimaschutzmanager und Bauwerber bzw. Planer besprochen werden. Antragsteller sollen hierdurch frühzeitig inhaltliche Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Nutzung von erneuerbaren Energien erhalten sowie eine Anschluss-Beratung bei Interesse vermittelt bekommen können. Kontakt: N.N. Zi.31, Tel.: 8255-56 E-Mail: klimaschutz@ebersberg.de.