Aufgaben des Behindertenbeauftragten
Zu den Aufgaben des Behindertenbeauftragten zählen vorrangig:
• Beseitigung und Verhinderung möglicher Nachteile bzw. Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft durch verschiedene Aktionen und Projekte
• Unterstützung von ratsuchenden Betroffenen und ihren Angehörigen
• Herstellung von Kontakten mit zuständigen Stellen, Ämtern und Einrichtungen durch vernetzende Zusammenarbeit
• Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitskreisen, die sich mit dem Thema Moblität befassen
Barrierefreiheit
Barrierefreie oder eingeschränkt barrierefreie Geschäfte, Restaurants, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden u.a. finden Sie inzwischen weltweit hier.
Nicht "nur" Rollstuhlfahrer wurden dabei berücksichtigt, sondern auch Senioren mit Gehwagen oder Eltern mit Kinderwägen.
Zusätzlich gibt es einen landkreisweiten Wegweiser für Menschen mit Behinderungen, den Sie sich im Bürgerbüro der Stadt oder im Landratsamt abholen können. Gern schicken wir Ihnen auch ein Exemplar zu.
aktualisiert am 15.05.2024
Ein Leben lang zuhause wohnen – der Wohnberater der Stadt Ebersberg hilft!
Die meisten älteren Menschen möchten gerne so lange wie möglich in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus wohnen bleiben: Das vertraute nachbarschaftliche Umfeld mit seinen sozialen Kontakten, die gewohnte häusliche Umgebung, in der man sich gut zurechtfindet, die bisherige Wohnung als langjähriger Mittelpunkt des Lebens, mit dem viele Erinnerungen verknüpft sind - das möchte niemand gerne aufgeben. Die Erfüllung dieses Wunsches, bis ans Lebensende daheim zu bleiben, ist in vielen Fällen jedoch schwer: Viele Wohnungen und Häuser entsprechen baulich nicht den Anforderungen des Alters, die Ausstattung erweist sich als wenig altersgerecht und zunehmend unpraktisch; mit zunehmendem Alter wird das Gehen schwerer, das Treppensteigen immer beschwerlicher, das Sehvermögen nimmt ab. Ein Unfall, Schlaganfall oder Pflegebedürftigkeit können zu weiteren Einschränkungen führen, die das selbstständige Leben im bisherigen Wohnumfeld schwierig oder sogar unmöglich machen: Auch der beste ambulante Pflegedienst kommt an seine Grenzen, wenn im Schlafzimmer und im Bad zu wenig Platz ist, um die häusliche Pflege angemessen durchzuführen.
Ein paar kleine Veränderungen oder Hilfsmittel können jedoch oft schon helfen, Barrieren im häuslichen Wohnumfeld zu verringern, die Chance zum Verbleib zu erhöhen, aber auch langfristig Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen: Umbaumaßnahmen wie stufenlose Eingänge, Anpassung von Bad und Toilette, technische Hilfen wie Handläufe, Rampen, Badewannenlift, Treppenlift. Die Klärung der damit verbundenen Fragen, welche Maßnahmen notwendig, sinnvoll und machbar sind, wie sie finanziert und umgesetzt werden, überfordert viele Betroffene. Das neue Angebot der Stadt Ebersberg, die Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung, will hier helfen. Michael Münch, zertifizierter Wohnberater mit mehrjähriger Erfahrung in diesem Bereich und zugleich Behindertenbeauftragter, überlegt gemeinsam mit den Ratsuchenden, wie die bisherige Wohnumgebung so gestaltet werden kann, dass ein selbstständiges Wohnen daheim trotz vorhandener oder zu erwartender persönlicher Einschränkungen weiterhin möglich bleibt. Er berät kostenlos, unabhängig und unverbindlich bei einem Hausbesuch vor Ort und informiert auch über finanzielle Zuschüsse.
Michael Münch ist bei seinen zweimal monatlich stattfindenden Sprechstunden jeweils an einem Donnerstag von 14 – 17 Uhr im Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses telefonisch und persönlich erreichbar. Die genauen Termine werden über das Stadtmagazin, hier auf dieser Website sowie die Presse bekanntgegeben. Terminvereinbarungen für die Sprechstunden sowie Hausbesuche sind auch möglich per E-Mail unter behindertenbeauftragter@ebersberg.de oder per Telefon unter Tel. 82 55 - 50, ein Rückruf erfolgt zuverlässig.
Erste grundlegende Informationen zum Thema können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger anhand der Broschüre „Ein Leben lang zu Hause wohnen“ der Wohnberatung verschaffen, die im Rathaus Ebersberg kostenlos erhältlich ist.
Behindertentoiletten
Im Stadtgebiet Ebersberg gibt es folgende öffentlich zugängliche Toiletten:
• im Rathaus Marienplatz 1 - weitgehend barrierefrei (Öffnungszeiten ca. 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
• Bürgerhaus/Klosterbauhof Bahnhofstraße 18 - barrierefrei (Öffnungszeiten je nach Belegung Unterm First bzw. Musikschule)
• Einkaufszentrum E 1 - barrierefrei (Öffnungszeiten Montag bis Samstag 7:00 Uhr bis 20. Uhr)
• Familienzentrum, von-Feury-Str. 10 - barrierefrei (Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
• Alter und Neuer Friedhof (nicht barrierefrei; zu den Friedhofs-Öffnungszeiten)
• am Volksfestplatz Attenberger-Schillinger-Straße (barrierefrei, nur bei Veranstaltungen geöffnet!)
Barrierefreies Bauen
Ein wichtiger Aspekt, um allen Menschen die Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen, ist das barrierefreie Bauen in allen seinen Facetten. Neben der Gestaltung des barrierefreien öffentlichen Raumes gilt dies in ganz besonderem Maße für öffentlich zugängliche Gebäude. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist aber auch barrierefreier Wohnraum unabdingbar Voraussetzung, um in seiner gewohnten Umgebung weiterleben zu können.
Der nachfolgende Überblick soll über die wichtigsten Kriterien zum barrierefreien Bauen informieren:
• Die Wohnung muss von den öffentlichen Verkehrsflächen aus stufenlos erreichbar sein.
• Es darf keine Schwellen und Niveauunterschiede innerhalb der Wohnung geben.
• Es muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein, um sich mit Hilfsmitteln selbständig fortbewegen zu können.
• Die nötige Bewegungsfläche beträgt 150 cm x 150 cm.
• Die Türen sollen mindestens 90 cm Durchgangsbreite haben.
• Sind Rampen erforderlich, darf die Steigung 6% nicht übersteigen.
• Es muss die Möglichkeit bestehen, in Sanitärräumen und Bädern Halte- und Stützvorrichtungen anzubringen.
• Die Dusche muss niveaugleich gestaltet werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle Barrierefreies Bauen in München bei der Bayerischen Architektenkammer, Haus der Architektur, Waisenhausstr. 4, 80637 München Tel. 089 139880 - 31 Beratungstermine München jeden Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr Telefonauskünfte während der Beratungstermine unter 089 139880 - 31.
Auch beim Landratsamt Ebersberg gibt es Beratung und Information auf der Landratsamtshomepage und in einem Flyer.
Hier finden Sie unabhängige Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit und entsprechenden Hilfsmitteln und hier (Wunsch-Treppenlift) und hier (Treppenlift-Initiative) und hier (Stufenhoch) sowie hier (Treppenlift-Helfer) oder auch hier (Hausfrage) speziell zu Treppenliften.
Hier finden Sie einen neutralen Anbietervergleich für Treppenlifte und ähnliche Mobilitätshilfen und können gleichzeitig das beste Preis-Leistungsverhältnis ermitteln.