Service rund um die Uhr
Wollen Sie Ihren Wohnsitz anmelden, einen Personalausweis, Reisepass oder ein Führungszeugnis beantragen oder haben Sie etwas gefunden? Gehen Sie hier online mit uns und füllen das entsprechende Formular aus! Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zentrales: Tel.08092 /82 55 – 0 , E-Mail: info@ebersberg.de
Bürgerbüro: Tel.08092/82 55 - 92 , E-Mail: buergerbuero@ebersberg.de
Standesamt: Tel.08092/82 55 - 27, E-Mail: standesamt@ebersberg.de
Bauamt: Tel.08092/82 55 - 32, E-Mail: bauamt@ebersberg.de
Familie und Kultur: Tel. 08092 / 82 55 - 25, familieundkultur@ebersberg.de
Kämmerei: Tel. 08092 / 82 55 - 40, kaemmerei@ebersberg.de
Stadtkasse: Tel. 08092 / 82 55 - 44, E-Mail: stadtkasse@ebersberg.de
Steuern und Gebühren: Tel. 08092 / 82 55 - 47, E-Mail: steueramt@ebersberg,de
Museum Wald und Umwelt: Tel. 08092 / 82 55 - 52, mwu@ebersberg.de
Angelschein-Antrag nicht online möglich
Voraussetzung für die Ausstellung ist die Ablegung der Fischerprüfung. Der Nachweis darüber (ab 14. Lebensjahr), Personaldokument und ein Lichtbild sind bei der Antragstellung vorzulegen. Die Gebühr für einen fünfjährigen Fischereischein beträgt 75 Euro (35 Euro Verwaltungsgebühr plus 40 Euro Fischereiabgabe). Die Fischereiabgabe kann auch als Einmalzahlung auf Lebenszeit entrichtet werden, dann richtet sich der Betrag nach dem jeweiligen Lebensalter des Antragstellers. Für bis 18-jährige kann ein Jugend-Fischereischein (Gebühr 15 Euro) ausgestellt werden. Ein Nachweis der Fischerprüfung ist dafür nicht nötig, fischen ist aber nur in Begleitung eines "vollwertigen" Fischereischein-Inhabers erlaubt.
Abfall
Anmeldung Haupt- oder Nebenwohnung(Zuzug), Umzug, Eigentumswechsel
Anmeldung Hauptwohnung oder Nebenwohnung (Voranmeldung und Erstellung Formular, im Bürgerbüro bitte unbedingt Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen)
Abmeldung Nebenwohnsitz
Umzug innerhalb Ebersbergs (Voranmeldung und Erstellung Formular, bitte unbedingt Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen)
Statuswechsel (Wechsel von Haupt- in Nebenwohnung)
Aufenthaltsbescheinigung
Baurechtliche Anträge/Baumfällung/Hausnummer
Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung
Erklärung zum Ausbau eines Dachgeschosses
Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die städtische Wasserversorgungsanlage
Bürgerantrag
Fischereischein - s. Angelschein
Führungszeugnis
Fundbüro
Gewerbe-An-, Ab- oder Ummeldung, Auskunft
Gewerbezentralregisterauskunft
Hunde , An-, Ab-,
Anmeldung - Abmeldung - Ersatz-Hundemarke - Antrag Negativzeugnis
Lastschriftmandat SEPA
Lebensbescheinigung
"Spezielle" Version der Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung, sie wird überwiegend von Renten- oder Pensionsanstalten - oft von ausländischen Zahlungsträgern - oder von privaten Unternehmen bei Gewährung von Betriebs- oder Zusatzrenten etc. verlangt und ist dann in der Regel gebührenfrei. Für eine kostenlose Version besuchen Sie uns bitte im Bürgerbüro.
Gebührenpflichtige "Aufenthaltsbescheinigung" kann auf Bürgerbüro-Online beantragt werden.
Lotterie/öffentliche Vergnügung/Gestattung vorübergehender Gaststättenbetrieb
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer kleinen Lotterie/Tombola/Ausspielung
Erstattung einer Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis einer öffentlichen Vergnügung
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12Abs. 1 GastG)
Personalausweis/Reisepass-Antrag online nicht möglich
Stand des Verfahrens-Statusabfrage
Rentenhilfestellung
Neben den Rentenanstalten, Versicherungsämtern (in unserem Fall Landratsamt Ebersberg) und Versichertenältesten bietet das Bürgerbüro eine Hilfestellung bei der Antragstellung.
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag vom "Zentrum Bayern Familie und Soziales" ausgestellt und über die zuständigen Ortsbehörden - in Ebersberg im Bürgerbüro - ausgehändigt. Antragsformulare und Info-Broschüren hält das Bürgerbüro vor.
Weitere Informationen und Antrag finden Sie hier.
SEPA-Lastschriftmandat
Sondernutzungen (s.a. Verkehrliche Anträge), Drehgenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Werbung und Plakatständer
Übermittlungssperre
Verkehrsrechtliche Anträge
Antrag auf Ausstellung einer Anliegerbescheinigung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahme (§ 45 StVO)
Antrag auf Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung
Windel Ermäßigung/Zuschuss
Antrag, Windel-Flyer (Anhang), ermäßigte Restmülltonne bzw. Restmüllsäcke
Wohnungsgeberbestätigung
Wohnungsgeberbestätigung
Der Meldepflichtige muss bei jeder An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorlegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.