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Besuch im Rathaus

Liebe Besucher des Rathauses, 
wir sind zu den bekannten Öffnungszeiten für Sie da.
Vor dem Besuch des Rathauses bitten wir Sie aber grundsätzlich zu prüfen, ob das Anliegen nicht per Telefon oder E-Mail geregelt werden kann.

Zentrales: Tel.08092 /82 55 – 0 , E-Mail: info@ebersberg.de
Bürgerbüro: Tel.08092/82 55 - 92 , E-Mail: buergerbuero@ebersberg.de
Standesamt: Tel.08092/82 55 - 27, E-Mail: standesamt@ebersberg.de
Bauamt: Tel.08092/82 55 - 32, E-Mail: bauamt@ebersberg.de 

Familie und Kultur: Tel. 08092 / 82 55 - 25, E-Mail: familieundkultur@ebersberg.de
Kämmerei: Tel. 08092 / 82 55 - 40, E-Mail: kaemmerei@ebersberg.de
Stadtkasse: Tel. 08092 / 82 55 - 44, E-Mail: stadtkasse@ebersberg.de
Steuern und Gebühren: Tel. 08092 / 82 55 - 47, E-Mail: steueramt@ebersberg,de
Museum Wald und Umwelt: Tel. 08092 / 82 55 - 52, E-Mail: mwu@ebersberg.de

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Verständnis!

Ihr Ulrich Proske
1.Bürgermeister                            

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

Für die Organisation dieser Wahlen sind Wahlvorstände für die Stimmbezirke und Briefwahlvorstände der Stadt Ebersberg zu berufen.
Das Wahlamt sucht daher für die Durchführung dieser Wahlen freiwillige, ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Voraussetzung ist, dass Sie grundsätzlich für diese Wahlen wahlberechtigt sind.

Das bedeutet bei diesen Wahlen:

  • Mindestalter am Wahltag 18 Jahre
  • grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
  • deutscher Staatsbürger

Ihre Aufgabe wäre es, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe mit zu überwachen und an der abendlichen Auszählung teilzunehmen. Es werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt, außer Interesse an der Arbeit als Wahlhelfer.

Für die ehrenamtliche Mitarbeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, für das leibliche Wohl wird selbstverständlich gesorgt. Es erwartet Sie ein freundliches und engagiertes Team!

Bei Interesse und Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Karbstein
Tel. 08092/825559
t.karbstein@ebersberg.de

Hier gehts zum Anmeldformular als Wahlhelfer. Dieses bitte bis spätestens 31.05.2023 an das Wahlamt Ebersberg zurücksenden.

Die Rückmeldung zur Einteilung der Wahlhelfer erfolgt voraussichtlich bis Mitte Juni 2023.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mikrozensus 2023

Bitte geben Sie Auskunft: ‚Mikrozensus 2023‘ startet in Bayern - 60 000 Haushalte werden befragt
Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung
Seit 66 Jahren befragen geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Dahinter verbirgt sich der so genannte Mikrozensus. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie liefert sehr wichtige Erkenntnisse für bedarfsgerechte Planungen und Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Auch für die Wissenschaft ist die Erhebung eine bedeutsame Datenquelle.
Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden rund 60 000 Haushalte im Freistaat im Laufe des Jahres befragt werden. Die geschulten Interviewerinnen und Interviewern haben den Auftrag, Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage zu stellen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die rund ein Prozent zufällig ausgewählten Haushalte Bayerns.
Im Jahr 2023 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden hierfür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen befragt. In dem jährlich
wechselnden zusätzlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr die Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens: das
eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm. Zweitens die Arbeitskräfteerhebung der
Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische
Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet.

60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt

Die Befragungen zum Mikrozensus 2023 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei
bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird per Post vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für
Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für ein telefonisches Interview. Für den
überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.

Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Gemeindehoheit

Der Freistaat Bayern hat in der so genannten Gemeindeordnung festgelegt, dass Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen, wie z.B. die Satzung über die Wasserversorgung nebst dazu gehörender Gebührensatzung, und Verordnungen, z.B. über die Hundehaltung, erlassen können.

Die gemeindlichen Regelungen gelten nur im Gemeindegebiet und müssen auch nur hier bekannt gemacht werden.

In der Rubrik Verkehr informieren wir Sie über aktuelle Straßen- und Bürgersteigsperrungen.

Bayerisches Breitbandförderprogramm

Breitbandförderprogramm und Gigabit-Initiative

Um weitere Ortsteile der Stadt Ebersberg ausbauen zu können, hat die Stadt den Start eines weiteren Durchganges durch das Auswahlverfahren beschlossen. Hierfür wurde offiziell ein weiterer Durchlauf durch das Bayrische Breitbandförderprogramm gestartet. Weitere Informationen und Dokumente zu diesem Verfahren bekommen Sie hier. Den Zuschlag für den Ausbau des Glasfasernetzes außerhalb der Stadt hat die Firma Bisping&Bisping aus Lauf erhalten. Die Ausbauarbeiten werden im nächsten Jahr stattfinden.
Weitere Informationen auch zu dem bisherigen Verfahren und dem Gigabit-Pilotprojekt finden Sie hier.

Die Deutsche Telekom hat im Innenbereich den sogenannten Eigenausbau (ohne staatliche Zuschüsse) betrieben und teilt dazu mit (Pressemitteilung): Der Nahbereichsausbau rund um die Vermittlungsstelle ist nun abgeschlossen. Die Geschwindigkeiten kommen nicht von selbst ins Haus, sondern müssen von den Interessierten beauftragt werden. Hier können Sie auch die Verfügbarkeit prüfen.

Friedhöfe der Stadt

Im Stadtgebiet gibt es zwei städtische Friedhöfe. Hier finden Sie einen Plan des Alten Friedhofes.

Hier finden Sie den Plan des Neuen Friedhofes.

Aktuelle Sterbefälle

Aufgrund der nur begrenzt zugelassenen Personen zu Trauerfeiern werden bis auf Weiteres keine Sterbefälle bekanntgegeben.

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