Sozialhilfe
Wer kein ausreichendes Einkommen hat, um den notwendigen Lebensunterhalt für sich bzw. seine Familie zu bestreiten, hat Anspruch auf laufende Sozialhilfe. Dies gilt insbesondere für die Grundbedürfnisse Ernährung, Kleidung, Wohnung, und Hausrat. Zuständig ist grundsätzlich das Landratsamt Ebersberg, das auch Auskünfte über Einkommensgrenzen etc. erteilt.
Landratsamt Ebersberg
Sozialhilfeverwaltung
Eichthalstr. 5
Telefon: 08092/8230
lra-ebe.de/Soziales-Gesundheit
Hilfe in Ebersberg
Die Sozialbehörden in der Stadt Ebersberg sind die Arbeitsagentur, die Arbeitsgemeinschaft (Hartz IV-Empfänger), und das Landratsamt.
Im Landratsamt werden in der Fachabteilung Soziales folgende Bereiche abgedeckt:
Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungsamt
Sozialhilfeverwaltung
Pädagogische und wirtschaftliche Jugendhilfe
Gerichtshilfen für Jugendliche, Jugendarbeit und Amtsvormundschaft
Jugendhilfe und Controlling
Familienbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte