Wer kein ausreichendes Einkommen hat, um den notwendigen Lebensunterhalt für sich bzw. seine Familie zu bestreiten, hat Anspruch auf laufende Sozialhilfe. Dies gilt insbesondere für die Grundbedürfnisse Ernährung, Kleidung, Wohnung, und Hausrat.
Zuständig ist grundsätzlich das
das auch Auskünfte über Einkommensgrenzen etc. erteilt.