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Grundsätzlich besteht für Kinder die Pflicht, die Betreuungseinrichtungen (Krippen, Kindergärten) der eigenen Gemeinde zu nutzen. Ist im Ausnahmefall doch einmal der Besuch in einer anderen Kommune gewünscht, z.B. weil dort ein Elternteil arbeitet, muss vorher bei der Gemeinde ein Antrag auf Gastkindbescheinigung gestellt werden.
Für Kinder, die in Ebersberg wohnhaft sind, finden Sie den Antrag hier!.
Bitte ausdrucken, vollständig ausfüllen - Unterschrift nicht vergessen - und bei der Stadt Ebersberg abgeben oder zuschicken.