Wasserversorgung

Die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Ebersberg besteht nun bereits seit 100 Jahren. Im Jahr 1911 konnten die Ebersberger Bürger erstmals Wasser aus einer öffentlichen Leitung beziehen. Die städtische Wasserversorgung ist in zwei Bereiche aufgegliedert, Wassernetz und Wasserwerk. Betreut wird die Wasserversorgung derzeit von 4 Mitarbeitern, die Tag und Nacht für Sie im Einsatz sind.
Das Aufgabengebiet umfasst die Wassergewinnung aus zwei Brunnen im Ebersberger Forst, sowie die Wasserverteilung über das städtische Netz und somit in jeden Haushalt. Wir versorgen nicht nur Ebersberger Haushalte sondern teilweise auch Steinhöring. Im Übrigen unterliegt unser Trinkwasser einer ständigen Fremdüberwachung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Das Wassernetz von Ebersberg mit einer Länge von ca. 112 km muss ständig überwacht und repariert werden.
Für Notfälle, z.B. bei Rohrbruch, sind unsere Mitarbeiter über die Rufbereitschaft, 24 h unter der Wasser-Telefon: 0151/151 488 66 zu erreichen. Die Aufwendungen für die Wasserversorgung werden über die Wassergebühren finanziert. Grundlage hierfür ist eine Satzung.
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Niederschlagswasser
Sicherlich haben Sie bereits festgestellt, dass zum 15.11.2011 keine Wasser- und Kanalgebühren fällig waren bzw. mit abgebucht wurden. Grund dafür ist die Umstellung des Abrechnungsstichtags vom 30.09. auf den 31.12.. Die Gebühren des 4. Quartals 2011 werden wir deshalb mit der 1. Vorauszahlung für 2012 zum 15.02.2012 erheben. Dadurch ergibt sich ein entsprechend hoher zu zahlender Betrag. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Finanzplanung.
Bisher wurde in Ebersberg die Gebühr für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser anhand des bezogenen Frischwassers berechnet. Kurz gefasst errechnete sich die Kanalgebühr aus der bezogenen Frischwassermenge wie folgt: Ausgaben für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung geteilt durch m³ Frischwasser =Gebührensatz (bish. 2,64 € je m³). Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.12.1998 ist dies nur so lange zulässig, als die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung unter einem Anteil von 12 % an den Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung liegen, da die Gebühren vorteilsgerecht aufzuteilen sind. Durch die in den letzten Jahren notwendigen Investitionen zur Hochwasserrückhaltung liegen die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung nach der letzten Kalkulation nun über dieser Grenze, so dass es nun eine eigene Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagswassers geben muss. Dazu mehr
Antrag auf Berechnung nach der tatsächlichen Fläche
Antrag auf Versickerung
Kanalisation und Kläranlage
Mit dem Bau der städtischen Kläranlage in den sechziger Jahren ist auch das Kanalnetz ständig mit der stetig wachsenden Stadt erweitert worden. Die städtische Kanalisation ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Zum einen das Kanalnetz, über das die Haushalte ihr Abwasser ableiten und zum anderen die Kläranlage, in der das Abwasser gereinigt wird. Unser Kanalnetz hat derzeit eine Länge von ca. 90 km und wird von zwei Mitarbeitern betreut. Wenn das abwassertechnische Konzept der Stadt im Jahr 2013 komplett umgesetzt wäre, würde die Stadt einen Anschlussgrad von über 99 % haben.
Folgende Ort werden in den nächsten Jahren an den Kanal angeschlossen:
Neuhausen im Jahr 2012
Englmeng und Ruhensdorf im Jahr 2013
In der städtischen Kläranlage sind derzeit vier Mitarbeiter beschäftigt, die für die ordnungsgemäße Reinigung des Abwassers sorgen. Wie in der Wasserversorgung wird auch die Kläranlage fremd überwacht.
Selbstverständlich besteht auch für die Kanalisation eine Rufbereitschaft, die in Notfällen 24 h unter der Kanal-Telefon: 0151 / 151 488 44 für Sie zu erreichen ist.
Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung werden durch Gebühren der Nutzer refinanziert.
Grundlage hierfür ist eine Satzung nebst Gebührensatzung (werden beide gerade aktualisiert). Für Eventuelle Rückfragen im Bezug
- auf Planung steht Ihnen Herr Pfeifer, Telefon: 08092/ 8255-32 oder
- Beitrags/Gebühreberechnung steht Ihnen Herr Gibis, Telefon: 08092/ 8255-47
zur Verfügung
Weitere Informationen zum Kanalanschluss.
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