Angelschein-Antrag nicht online möglich
Voraussetzung für die Ausstellung ist die Ablegung der Fischerprüfung. Der Nachweis darüber (ab 14. Lebensjahr), Personaldokument und ein Lichtbild sind bei der Antragstellung vorzulegen. Die Gebühr für einen fünfjährigen Fischereischein beträgt 75 Euro (35 Euro Verwaltungsgebühr plus 40 Euro Fischereiabgabe). Die Fischereiabgabe kann auch als Einmalzahlung auf Lebenszeit entrichtet werden, dann richtet sich der Betrag nach dem jeweiligen Lebensalter des Antragstellers. Für bis 18-jährige kann ein Jugend-Fischereischein (Gebühr 15 Euro) ausgestellt werden. Ein Nachweis der Fischerprüfung ist dafür nicht nötig, fischen ist aber nur in Begleitung eines "vollwertigen" Fischereischein-Inhabers erlaubt.
Anmeldung Haupt- oder Nebenwohnung(Zuzug), Umzug
Anmeldung Hauptwohnung (Voranmeldung und Erstellung Formular)
Umzug innerhalb Ebersbergs (Voranmeldung und Erstellung Formular)
Statuswechsel (Wechsel von Haupt- in Nebenwohnung)
Aufenthaltsbescheinigung
Auskunft aus dem Melderegister
Auskunftssperre
Briefwahlunterlagen
Für die Bürgermeisterwahl am 11.03.2012 erhalten Sie hier Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Fischereischein - s. Angelschein
Führungszeugnis
Fundbüro
Gewerbe-An-, Ab- oder Ummeldung, Auskunft
Gewerbezentralregisterauskunft
Kinderreisepass
Lebensbescheinigung
"Spezielle" Version der Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung, sie wird überwiegend von Renten- oder Pensionsanstalten - oft von ausländischen Zahlungsträgern - oder von privaten Unternehmen bei Gewährung von Betriebs- oder Zusatzrenten etc. verlangt und ist dann in der Regel gebührenfrei. Für eine kostenlose Version besuchen Sie uns bitte im Bürgerbüro.
Gebührenpflichtige "Aufenthaltsbescheinigung" kann auf Bürgerbüro-Online beantragt werden.
Personalausweis/Reisepass-Antrag online nicht möglich
Rentenberatung
Neben den Rentenanstalten, Versicherungsämtern (in unserem Fall Landratsamt Ebersberg) und Versichertenältesten bietet das Bürgerbüro eine Rentenberatung, in der neben der Erteilung von Auskünften bei der Antragstellung Hilfestellung geleistet wird.
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag vom "Zentrum Bayern Familie und Soziales" ausgestellt und über die zuständigen Ortsbehörden - in Ebersberg im Bürgerbüro - ausgehändigt. Antragsformulare und Info-Broschüren hält das Bürgerbüro vor.
Weitere Informationen und Antrag finden Sie hier.
Übermittlungssperre
Wasserzählerstand
Service rund um die Uhr
Wollen Sie Ihren Wohnsitz anmelden, einen Personalausweis, Reisepass oder ein Führungszeugnis beantragen oder haben Sie etwas gefunden? Gehen Sie hier online mit uns und füllen das entsprechende Formular aus!
Persönlich sind wir für Sie da im
Bürgerbüro der Stadt Ebersberg
Marienplatz 1 Untergeschoss
von
Montag bis Freitag von 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich auch von 14.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 08092/8255-92
Fax: 08092/8255-77
E-Mail: buergerbuero@ebersberg.de




