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Gemeindehoheit

Der Freistaat Bayern hat in der so genannten Gemeindeordnung festgelegt, dass Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen, wie z.B. die Satzung über die Wasserversorgung nebst dazu gehörender Gebührensatzung, und Verordnungen, z.B. über die Hundehaltung, erlassen können.

Die gemeindlichen Regelungen gelten nur im Gemeindegebiet und müssen auch nur hier bekannt gemacht werden.

In der Rubrik Verkehr informieren wir Sie über aktuelle Straßen- und Bürgersteigsperrungen.

BürgermeisterInwahl

Am Sonntag, den 11.März 2012 waren alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister teilzunehmen.
Neben Bürgermeister Walter Brilmayer von der CSU haben sich Stadträtin Rauscher von der SPD und Stadtrat Goldner von den GRÜNEN zur Wahl gestellt.

Bei einer Wahlbeteiligung von 58,08 % haben die Bewerber folgendes Ergebnis erzielt:
Walter Brilmayer (CSU) 65,25 %,
Doris Rauscher (SPD) 21,56 % und
Philipp Goldner (Die Grünen) 13,19 %.

Damit ist der Amtsinhaber Walter Brilmayer zum Ersten Bürgermeister gewählt.
Das vorläufige Endergebnis finden Sie hier.

Frühjahrskehrung

Frühling lässt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte…

Auch die Stadt will den Frühling empfangen  und hierzu die Spuren des Winters beseitigen. Daher wird ab dem 19. März 2012 die alljährliche Frühjahrskehrung durchgeführt. Die Kehrmaschine ist dann wieder im ganzen Stadtgebiet unterwegs. Damit die Straßen überall gut gereinigt werden können, bitten wir Sie die Autos möglichst nicht auf der Straße zu parken. Außerdem werden Anlieger von Gehsteigen gebeten, diese unbedingt vor dem 19. März zu kehren, damit die Kehrmaschine Split und Schmutz mit aufnehmen kann.

Ebenso bitten wir Sie, die sich über den Winter ausgebreiteten überhängende Äste und Sträucher zu überprüfen und ggf. zurückzuschneiden.

Die Stadtverwaltung bedankt sich für Ihre Mithilfe! 

Vollzug der Baugesetze

Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften hat die Stadt die jeweiligen Verfahren für den Flächennutzungsplan, die Bebauungspläne und sonstiger öffentlich rechtlicher Verfahren bekannt zu machen.


Derzeit sind folgende Verfahren bekannt zu geben:

Satzungsbeschlusses über die Außenbereichslückenfüllungssatzung Pollmoos Nord (Nr. 186)

Vollzug der Baugesetze;Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122.2 – Gewerbepark Nordwest / Süd – für die Grundstücke 1430, 1430/23T, 90/1T, Gmkg. Ebersberg, südlich der Forstinniger Straße hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Bayer. Wassergeses (BayWG);
Antrag der Stadt Ebersberg auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines ständig wasserführenden Absatzbeckens auf FlNr. 1509/3, Gemarkung Ebersberg

Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 181
– Am Mühlweg – für die Grundstücke 326T, 328, 329, 329/7, -/8, -/9, 362/3T, 362/4, Gmkg. Ebersberg  
hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 185 – Doktorbankerl – für das Grundstück FlNr. 597/24, Gmkg. Ebersberg, östlich der Rosenheimer Straße

Aufstellung des Änderungsbebauungsplanes Nr. 122.2 – Gewerbepark Nordwest / Süd – für die Grundstücke FlNr. 1430, Teilflächen 1430/23 und 990/1, Gmkg. Ebersberg 

2. Novellierung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet der Stadt Ebersberg   hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Flächennutzungsplan: hier ist der Plantext, der Plan mit Landschaftsplan und der Plan mit Bauflächenausweisung

B33. Flächennutzungsplanänderung – Erweiterung Kiesabbauflächen an der Schafweide – im Bereich der Grundstücke FlNr. 1116, Gmkg. Ebersberg und FlNr. 3283/1, 3284T, 3285T, 3289, Gmkg. Oberndorf, Nähe Entsorgungszentrum - An der Schafweide

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 185 - Doktorbankerl - für das Grundstück FlNr. 597/24, Gmkg. Ebersberg, östlich der Rosenheimer Straße

Erlass einer Außenbereichslückenfüllungssatzung für den Ortsteil Pollmoos Nord (Nr. 186) gem § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)

Satzungsbeschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.180 – Kurt-Rohde-Platz