Bauland für Einheimische

Für ein künftiges Einheimischen-Baugebiet an der Rosenheimer Straße hat die Stadt mit einem Bebauungsplanverfahren begonnen, das voraussichtlich 2012/2013 abgeschlossen sein wird.
Formlose und unverbindliche Bewerbungen für ein Baugrundstück in diesem Gebiet senden Sie bitte unter dem Stichwort
Einheimischen-Bauland Rosenheimer Straße
an die Stadt Ebersberg, Marienplatz 1, 85560 Ebersberg.
Sie kommen damit auf eine Vormerkliste für dieses künftige Baugebiet, sofern Sie unsere Kriterien erfüllen.
Hanggrundstück zu verkaufen
Schönes erschlossenes Hanggrundstück für Wohngebäude in der Anzinger Siedlung 18, ruhige Wald-Wohngegend, 579 qm, gegen Höchstgebot, mind. 419 €/qm, zu verkaufen. Es fallen keine Provisionen oder Maklerkosten an. Grundsätzlich bebaubar mit EFH (E+I), ca. 8 x 13 m. Die Zulässigkeit einer größeren/weiteren Bebauung wäre zu überprüfen.
Alternativ kann ein Kaufangebot für den Erwerb des Grundstückes mit bestehendem, sanierungsbedürftigem EFH (Keller, EG, DG) abgegeben werden; Mindestgebot: 242.601 €
Kaufangebote sind bis zum 31.05.2012 an die Stadt Ebersberg, Kämmererei, Herrn wolfgang Napieralla, Marienplatz 1, 85560 Ebersberg zu richten. Der Verkauf erfolgt gegen Höchstgebot.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Napieralla.
Bauanträge
Für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist es im Interesse eines zügigen Genehmigungsverfahrens erforderlich, bestimmte Unterlagen bzw. Nachweise einzureichen.
Die erforderlichen Unterlagen/Nachweise finden Sie hier.
Hier finden Sie jeweils ein Muster für einen Bewässerungs- und einen Entwässerungsplan
Informationen zum Kanalanschluss finden Sie hier.
Baupläne
Die städtebauliche Entwicklung von Ebersberg geschieht mit Hilfe des vorbereitenden Bauleitplanes (Flächennutzungsplan) und der sich hieraus entwickelnden verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne).
Parallel hierzu regeln der Landschaftsplan bzw. die Grünordnungspläne die Freiflächenplanung im Stadtgebiet. Im Dezember 2006 hat der Stadtrat formell die 2. Novellierung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 1998 beschlossen.
Dazu verabschiedete er im September 2007 Grundsatzbeschlüsse für die zukünftige städtebauliche Entwicklung. Die Beschlüsse dienen sowohl als Vorgaben für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplans, wie auch als Leitlinien der zukünftigen konkreten städtebaulichen Planung. Folgende Leitlinien sind im Rahmen der Novellierung demnach zu beachten:
• Angenommene Bevölkerungszunahme von 0,5 bis 1 % pro Jahr,
• eine der Bevölkerungsentwicklung angepasste Wohnbauflächenentwicklung,
• Innenentwicklung durch Nutzung von Brachflächen und Ausschöpfen von Nachverdichtungspotentialen vor einer Neuausweisung von Bauflächen,
• bei Bedarf vorrangige Nutzung der bestehenden Entwicklungspotentiale,
• Beachtung der infrastrukturellen Erfordernissen im Rahmen der Siedlungsentwicklung,
• Siedlungsentwicklung grundsätzlich im Kernort Ebersberg,
• vorrangig Eigenentwicklung in den Ortsteilen mit Ausnahme in Langwied,
• Erarbeitung eines Fuß- und Radwegekonzeptes sowie
• Festlegung eines Standorts für ein neues Sportgelände.
In den nächsten Jahren wird die Stadt Ebersberg ihren Flächennutzungsplan überarbeiten. Dieses Planwerk hat die Aufgabe in den folgenden 10 bis 15 Jahren die städtebauliche Ordnung zu regeln. Die hieraus zu entwickelnden Bebauungspläne konkretisieren diese Vorgaben im Detail.
Sozialer Wohnungsbau
Seit Jahrzehnten hat die Stadt Ebersberg durch Vereinbarungen mit Wohnungsgenossenschaften und deren finanzielle Unterstützung immer wieder erreichen können, daß mit staatlicher Förderung Sozialwohnungen in Ebersberg entstanden sind. Derzeit gibt es in Ebersberg über 300 Sozialwohnungen, von denen die Stadt für mehr als 200 Wohnungen Belegungsrechte hat. Dies bedeutet, die Stadt kann bei Neuvermietung einer Sozialwohnung aus einem vorgemerkten Personenkreis drei Bewerber auswählen und vorschlagen, von denen dann einer durch den Vermieter einen Mietvertrag erhält.
Voraussetzung ist der sogenannte "Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung". Ihn stellt das Landratsamt Ebersberg aus, die Anträge hierfür erhalten Sie im Rathaus, Einwohnermeldeamt, EG, Zimmer 1. Dort reichen Sie die Anträge zusammen mit Einkommensnachweisen aller Familienmitglieder (Einkommen der abgelaufenen 12 Monate) auch wieder ein.
Nähere Auskünfte zu Ihrer speziellen Situation erteilt Landratsamt Ebersberg Fachabteilung Soziales, Wohnungswesen Telefon: 08092/823-0




